Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

H

hatira

Guest
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Eine muslimische Ärztin hat bei der Kurbad Tatzmannsdorf AG einen Job nicht bekommen, weil sie ihr Kopftuch für die Arbeit nicht ablegen wollte. Das Kurbad zahlt nun 4500 Euro Entschädigung.
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Um eine Stelle als Ärztin bei der Kurbad Tatzmannsdorf AG hatte sich eine Medizinerin aus dem Burgenland beworben. Obwohl offenbar an ihren Fähigkeiten kein Zweifel bestand, kam es laut Medienberichten zu keinem Dienstverhältnis: Die muslimische Frau weigerte sich nämlich, bei der Arbeit das Kopftuch abzulegen.

Weil sie die Stelle nicht bekommen hat, klagte die Frau wegen Diskriminierung. Der Fall wurde nicht ausverhandelt, stattdessen zahlte die Kurbad AG der Ärztin die von ihr geforderten 4500 Euro.
Zwei Monatsgehälter Entschädigung

Der Direktor der Kurbad Tatzmannsdorf AG, Rudolf Luipersbeck, erklärte laut ORF Burgenland, er habe der Frau angeboten, in der für Ärzte vorgesehenen Dienstkleidung zu arbeiten. Diese sieht kein Kopftuch vor.

Die Ärztin sah dem Bericht zufolge keinen Anlass, das Kopftuch für diese Art der Tätigkeit abzulegen. Mit Unterstützung des Klagsverbandes für Diskriminierungsopfer erhob sie Anklage wegen Diskriminierung und forderte zwei Monatsgehälter Entschädigung. Das Kurbad zahlte die Summe an die Klägerin - damit wird es zu keinem Prozess kommen.

(APA)

http://diepresse.com/home/panorama/...erberin-wegen-Kopftuch-abgelehnt_Kurbad-zahlt

Und? Doch käuflich?
Entsetzlich moralisch, oder nicht?:confused::-D
 
Q

queenofhearts

Guest
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

ich finde die diskussion bodenlos... man kommt in ein land, das gewillt ist einen aufzunehmen und dann fängt man an, seine eigenen vorstellungen, dem gastgeber aufzuzwingen...

wäre ja, wie wenn ich, aus not, zu einer freundin ziehe, weil ich kein geld, keinen job etc. usw habe... sie soll mich durchfüttern, nimmt mich auf, weil ich evtl. wieder einen job haben könnte.

dann fange ich an festzustellen, ihr badezimmer gefällt mir nicht, außerdem nicht die lebensgewohnheiten, frechheit, dass sie immer so durch die gegend läuft, weil mir das nicht passt....

unglaublich. wenn es in usa oder irgendwo schöner, bitte dorthin gehen. es gibt kaum ein land auf der erde, dass darüber hinaus, die leute mit sozialleistungen abfängt, ihnen eine gesundheitsfürsorge zukommen läßt, ohne gegenleistung.

freie relegionsausübung eingeschlossen. aber die menschen dann noch dazu zwingen zu wollen, die selbst auferlegten regelungen bzgl. kleiderordnung etc. auch noch zu akzeptieren, ist unverschämt.

statt sich dem gastgeber anzupassen. dann bitte usa oder sonst wen wählen, wenn es da so viel schöner ist.
 

Mutter Courage

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Die zitierten Urteile sind nicht durch die Abwägung der unternehmerischen Freiheit, insbesondere in Gestalt des Weisungsrechts, und der Religionsfreiheit der Klägerinnen entschieden worden, sondern maßgeblich aufgrund einer schützenswerten negativen Religionsfreiheit der Kinder und der erweiterten Möglichkeiten in Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst, solche Kollisionen von - aus der Perspektive der Schüler - mittelbar staatlicher Seite zu Lasten des Arbeitnehmers aufzulösen.

Im rein privatrechtlichen Arbeitsverhältnis "auf Augenhöhe" ist dagegen das Urteil des BAG vom 10.10.2002 (2 AZR 472/01) und die Folgerechtsprechung maßgeblich: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kopftuch_10_10_2002_2AZR472_01.html
Dabei hat das BAG schon aus der damaligen Rechtslage abgeleitet, was inzwischen europarechtlich vorgeschrieben ist. Was noch aussteht, sind Entscheidungen darüber, wie weit dieser Schutz in das Bewerbungsverfahren vorzuziehen ist. Meines Erachtens bleibt da kein großer Spielraum, wenn Wertungswidersprüche vermieden werden sollen.

Dieses Urteil sagt aber nichts aus über eine Einstellung, bzw. Nichteinstellung einer Bewerberin um eine Stelle.
Hier hat der Arbeitgeber doch immer noch freie Entscheidungsmöglichkeit, oder nicht?

Außerdem, was ist, wenn tatsächlich eine Umsatzeinbuße wegen einer KT-Mitarbeiterin zu verzeichnen ist? Kann der Arbeitgeber dann kündigen?
 

domovoj

New Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Eine muslimische Ärztin hat bei der Kurbad Tatzmannsdorf AG einen Job nicht bekommen, weil sie ihr Kopftuch für die Arbeit nicht ablegen wollte. Das Kurbad zahlt nun 4500 Euro Entschädigung.
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Um eine Stelle als Ärztin bei der Kurbad Tatzmannsdorf AG hatte sich eine Medizinerin aus dem Burgenland beworben. Obwohl offenbar an ihren Fähigkeiten kein Zweifel bestand, kam es laut Medienberichten zu keinem Dienstverhältnis: Die muslimische Frau weigerte sich nämlich, bei der Arbeit das Kopftuch abzulegen.

Weil sie die Stelle nicht bekommen hat, klagte die Frau wegen Diskriminierung. Der Fall wurde nicht ausverhandelt, stattdessen zahlte die Kurbad AG der Ärztin die von ihr geforderten 4500 Euro.
Zwei Monatsgehälter Entschädigung

Der Direktor der Kurbad Tatzmannsdorf AG, Rudolf Luipersbeck, erklärte laut ORF Burgenland, er habe der Frau angeboten, in der für Ärzte vorgesehenen Dienstkleidung zu arbeiten. Diese sieht kein Kopftuch vor.

Die Ärztin sah dem Bericht zufolge keinen Anlass, das Kopftuch für diese Art der Tätigkeit abzulegen. Mit Unterstützung des Klagsverbandes für Diskriminierungsopfer erhob sie Anklage wegen Diskriminierung und forderte zwei Monatsgehälter Entschädigung. Das Kurbad zahlte die Summe an die Klägerin - damit wird es zu keinem Prozess kommen.

(APA)

http://diepresse.com/home/panorama/...erberin-wegen-Kopftuch-abgelehnt_Kurbad-zahlt
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Es gab schon ähnlicher Fälle im Ausland z.b. in England musste der Arbeitgeber 4000 Pfund zahlen wegen diskriminierung, die Bäckerei hatte lehtnte ab sie einzustellen weil sie Kopftuch tägt.
2007 musste ein Arbeitgeber Autovermieter aus USA rund 214.00o Euro an eine muslima zahlen, der forderte den Muslima während des Fastenramadans das Kopftuch abzulegen und als sie dies verweigerte erhält sie die Kündigung. Das Gericht hat den Arbeitgeber verurteilt 287.000 Dollar zu zahlen.

http://www.kopftuchurteil.de/

Hier kannst du schlecht von Diskriminierung sprechen. Wenn schon dann umgekehrt, Diskriminierung von Nichtmuslimen. Ich habe nicht diese Möglichkeit gegen den Chef zu klagen, wenn er meine Bewerbung ablehnt. :lol:

Obwohl als Ausländer sollte ich mir das beim nächsten mal überlegen, wenn ich eine Arbeit suche. :lol:
 
Q

queenofhearts

Guest
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Das wir als Präzedenzfall aber nicht gelten. Bei einer Ärztin ist das was anders als bei vielen anderen Berufen. Eine Ärztin hatte keine Kunden zu beraten.

na, das würde ich ja anders sehen. sie hat patienten zu betreuen. und auch das ist eine kosten-frage. aber wie auch immer. ich denke, die hinzugezogenen, sollten sich daran gewöhnen, dass wir nicht im morgenland leben und hier die üblichen sitten und gebräuche anzuerkennen sind.

sonst eben bitte gerne, daheim bleiben, dorthin zurückziehen oder was auch immer.

mir geht langsam der hut hoch, wenn ich diese forderungen lese. dass geht auf keine kuhhaut mehr, hat nichts mehr mit respekt oder sonst was zu tun.

deutschland insgeheim verachten, deren bürger auch, aber gerne gleichzeitig alle annehmlichkeiten genießen.

wir sind kein muslimisches land. wer das nicht akzeptieren oder respektieren kann, muss selbst damit klarkommen. dies zu tolerieren ist nicht aufgabe einer deutschen gesellschaft. vor allem nicht von menschen, die eh nichts mit den deutschen zu tun haben wollen. es ist unfassbar.
 

kilicaslan

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Hier ist noch so ein Fall. Bekleidungsordnung darf nicht gegen das GG oder AGG verstoßen.
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Der Fall:

Ein Arbeitgeber unterhielt ein Kaufhaus. Er beschäftigte eine in der Türkei geborene Muslimin als Verkäuferin. Kurz vor Ende der Elternzeit nach der Geburt Ihres 2. Kindes teilte sie ihrem Arbeitgeber mit, sie werde bei Ihrer Tätigkeit künftig ein Kopftuch tragen. Ihre religiösen Vorstellungen hätten sich gewandelt, der Islam verbiete ihr, sich in der Öffentlichkeit ohne Kopftuch zu zeigen. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnisordentlich. Das Verkaufspersonal sei dem Stil des Hauses entsprechend dazu angehalten, sich gepflegt und unauffällig zu kleiden. Die Weigerung der Arbeitnehmerin sich einzufügen führe zu einer Beeinträchtigung betrieblicher Interessen. Die Arbeitnehmerin klagte.


Das urteil:

Das Gericht gab ihr Recht. Die Weigerung der Arbeitnehmerin, auf das Kopftuch zu verzichten,rechtfertige die Kündigung nicht. Der Arbeitgeber habe bei den auf seinem Direktionsrecht beruhenden Bekleidungsregeln die grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit der Arbeitnehmerin zu berücksichtigen. Allein die Befürchtungen des Arbeitgebers, es werde im Falle des Einsatzes der Arbeitnehmerin zu nicht hinnehmbaren Störungen kommen, seien kein Grund für eine Abweichung. Es gäbe keinen Erfahrungssatz,dass es bei der Beschäftigung einer Verkäuferin mit islamischem Kopftuch in einem Kaufhaus zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen kommt, etwa durch negative Reaktionen von Kunden.

BAG, Urteil vom 10.10.2002, Az.: 2 AZR 472/ 01


Auch das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit

Wie das Urteil aufzeigt, befindet sich das AGG im Bereich der Religionsausübung in guter Gesellschaft mit dem Grundgesetz. Mit ähnlichen Erwägungen untersagt es eine Benachteiligung wegen der Religion oder Weltanschauung.

http://www.personal-tipp.de/newsletterarticle.asp?his=12.6128.433.2641&id=3995&year=2006
 

Farina

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Nur wenn es um die AUSÜBUNG der Religion (Kopftuch, Burka, Gebetszeiten, Scharia oder eben Kannibalismus in anderen Religionen als ganz extremes Beispiel), muss irgendwo eine Grenze gezogen werden, da es konkurrierende Grundrechte gibt. Ist das nicht irgendwie nachvollziehbar für Dich?

Und der vergleich mit Kannibalismus ist totaler schwachsinn und absurd.

Es muss grenze geben was für eine Grenze bitte? Wieso stört sie das Kopftuch so sehr, allein der Vergleich Kannibalismus. Fries ein Kopftuch trägerin anderen Menschen etwa auf? So eine Absurde Argumantation hab ich lange nicht gehört. Das gibts doch garnicht.


Wie Tobias schon schrieb, war das ein extremes Beispiel. Aber es ist nicht absurd, darüber auf theoretischer Ebene zu diskutieren. Theoretisch könnte sich ein Kannibale auf seine Art von "Religion" berufen. Der Unterschied ist nur, dass er dabei gegen geltende Gesetze verstoßen würde, daher ist Kannibalismus nicht zulässig.

Das Tragen eines Kopftuches ist in DE generell nicht verboten, die Straßen sind voll davon. Dennoch sollte ein Arbeitgeber nicht pauschal gezwungen werden, das in seinem Geschäft zu akzeptieren.

Nach deiner Auslegung der freien Religionsausübung wäre es auch logisch, dass Männer das Recht auf mehrere Frauen einfordern, ist schließlich nach dem Koran auch zulässig.
 
Q

queenofhearts

Guest
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Hier ist noch so ein Fall. Bekleidungsordnung darf nicht gegen das GG oder AGG verstoßen.
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Dann ist doch alles bene. Du widerlegst deine eigene begründung. siehst du, so tolerant geht es zu. selbst diese verkäuferin ist zu ihrem recht gekommen. wer will sich da noch beschweren?
 

solresol

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Die Geschichte mit dem Kurbad ist absolut toll! Wenn solche Verfassungsgerichtsurteile unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen in 2012 bekannt gegeben werden, ist Marine Le Pen gemachte Präsidentin Frankreich's ohne ein Cent für die Werbung ausgeben zu müssen :mrgreen: ...

Aber auch hier wird es kommen, eine dummen Nuss kann reichen, um etwas ins Rollen zu bringen, was unabsehbare Folgen hat (10.9.1938 ). Die Gerichte spielen da mit dem Feuer...
...aus einem Rechtsempfinden, der sich völlig verselbstständigt hat!
 

Majnomon

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

wir sind kein muslimisches land. wer das nicht akzeptieren oder respektieren kann, muss selbst damit klarkommen. dies zu tolerieren ist nicht aufgabe einer deutschen gesellschaft. vor allem nicht von menschen, die eh nichts mit den deutschen zu tun haben wollen. es ist unfassbar.


Naja, es gibt ja auch "Urdeutsche", die zum Islam konvertieren und dann Kopftuch tragen. Sollen die etwa auswandern?

Ich bin zwar kein Kopftuchfreund, gerade wenn es aus religiöser Überzeugung getragen wird nervt es irgendwie, aber so tragisch finde ich es ja nun auch nicht.

Dennoch frage ich mich, wieso der Staat, der "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" fördern will und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinwirken will, dem frauendiskriminierenden Kopftuch soviel Raum im Arbeitsrecht gibt.
 
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