Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Farina

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Hier ist noch so ein Fall. Bekleidungsordnung darf nicht gegen das GG oder AGG verstoßen.
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Ich denke, wenn sich die Gerichte weiterhin dieser Auffassung anschließen, werden es Muslime künftig noch schwerer haben, eingestellt zu werden.

Für Arbeitgeber, die ihre Weisungsbefugnis wahren wollen, stellen Muslime aufgrund der u. U. nachträglich zu erwartenden Forderungen ein unwägbares Risiko dar.
 

solresol

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

wieso der Staat, der "die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" fördern will und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinwirken will, dem frauendiskriminierenden Kopftuch soviel Raum im Arbeitsrecht gibt.

die Frage ist wohl überflüssig:

wenn man einen Pfarrerssohn zum Bundenpräsidenten und fast sofort hinterher eine Pfarrerstochter zur Kanzlerin gemacht hat, hat man 2 Mal den Bock zum Gärtner gemacht, zumal diese Kanzlerin nicht ein Mal weiss, welche Hürden ECHTE Familien durchmachen :mrgreen: ...
 

kilicaslan

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Wie Tobias schon schrieb, war das ein extremes Beispiel. Aber es ist nicht absurd, darüber auf theoretischer Ebene zu diskutieren. Theoretisch könnte sich ein Kannibale auf seine Art von "Religion" berufen. Der Unterschied ist nur, dass er dabei gegen geltende Gesetze verstoßen würde, daher ist Kannibalismus nicht zulässig.
Für ein Arbetgeber sollten general die Qualifikation wichtig sein. Ob Kopftuch oder kein spielt doch keine Rolle. kannibalismus ist kein Religion, der Beispiel ist absurd un ebenalls Absurd. Wie bereits gesagt Kopftuchträgerin friest keine anderen menschen. Sie stört auch nicht die anderen Menschen also, lass sie doch ihr Kopftuch tragen. Ein verbot würde auch der Motivition schaden. Oder eine absage mit der Begrundung Kopftuch ist ausgrenzent. Einerseits sagt man dass sie sich Integrieren soll, dass sie sich bei der Gesellschaf beteiligen soll anderer seits gibt man ihr ein Absage nach der anderen.

Das Tragen eines Kopftuches ist in DE generell nicht verboten, die Straßen sind voll davon. Dennoch sollte ein Arbeitgeber nicht pauschal gezwungen werden, das in seinem Geschäft zu akzeptieren.

es geh auch nicht um die Straßen das fehlte blos auch noch. Es geht doch um Alltag insbesondere im Berufsleben. Generell gilt es menschen dürfen auf Grund ihres Religions nicht diskriminiert werden und wenn jemand wegen Kopftuch tragen absagen bekommt ist es diskriminierung. Das sagt AGG!


Nach deiner Auslegung der freien Religionsausübung wäre es auch logisch, dass Männer das Recht auf mehrere Frauen einfordern, ist schließlich nach dem Koran auch zulässig.

also sie haben ja argumente die mit der Sache überhaupt nichts zu tun haben.
Wir reden hier von Religionsausübung , dass man mehrere Frauen heiraten darf hat nichts mit Religiösenpflichten zu tun. Das wird auch von niemanden gefordert.
 

domovoj

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AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Hier ist noch so ein Fall. Bekleidungsordnung darf nicht gegen das GG oder AGG verstoßen.
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Das ist zwar keine Absicht von dir. Aber wenn irgendein Arbeitgeber alles mitliest, was du hier aus dem Internet für Fälle raussaugst, wird er beim nächsten mal erst Recht keine Muslime einstellen. Normal denkt man nicht, was es da alles für Probleme geben kann. Und hier kann er alles sehen, womit er es zu tun haben könnte.


Dazu war dieser Fall wieder ganz anders. Erster Fall war aus Österreich, dazu ohne Gerichtsverfahren. Beim zweiten Fall wurde die Verkäuferin schon eingstellt. So einfach kann man in größeren Firmen keine Mitarbeiter entlassen.(Am Ende wird der Arbeitgeber sich aber trotzdem durchsetzen) Und die Begründung war auch nicht das, wovon du sprichst. Die Begründung widerspricht sogar deinen Thesen. Der Richter hat behauptet, dass es keine Erfahrungen gibt, ob ein Kopftuch ihre Arbeit mit Kunden beeinträchtigen wird. Also spielt das Gleichstellungsgesetz für den Richter in dem Fall gar keine Rolle. Und bei der Einstellung sowieso nicht.
 

ray81

New Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Die zitierten Urteile sind nicht durch die Abwägung der unternehmerischen Freiheit, insbesondere in Gestalt des Weisungsrechts, und der Religionsfreiheit der Klägerinnen entschieden worden, sondern maßgeblich aufgrund einer schützenswerten negativen Religionsfreiheit der Kinder und der erweiterten Möglichkeiten in Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst, solche Kollisionen von - aus der Perspektive der Schüler - mittelbar staatlicher Seite zu Lasten des Arbeitnehmers aufzulösen.

Im rein privatrechtlichen Arbeitsverhältnis "auf Augenhöhe" ist dagegen das Urteil des BAG vom 10.10.2002 (2 AZR 472/01) und die Folgerechtsprechung maßgeblich: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kopftuch_10_10_2002_2AZR472_01.html
Dabei hat das BAG schon aus der damaligen Rechtslage abgeleitet, was inzwischen europarechtlich vorgeschrieben ist. Was noch aussteht, sind Entscheidungen darüber, wie weit dieser Schutz in das Bewerbungsverfahren vorzuziehen ist. Meines Erachtens bleibt da kein großer Spielraum, wenn Wertungswidersprüche vermieden werden sollen.

... kommt es in oben genannten Sachverhalt dann aber zu finanziellen Einbußen, wäre eine Kündigung dann möglicherweise doch rechtens ...

... dieses Urteil zeigt nicht, was es sich bei der Neu-Einstellung verhält ... abgesehen davon, wird es dann definitiv nicht mehr das Kopftuch sein, das der Arbeitgeber als Ablehnungsgrund nennt ... wenn dann wirklich das Kopftuch sein sollte, dann wäre das durchaus eine Diskriminierung ... rechtlich gesehen, wenn sich die Rechtsprechung bei der Neueinstellung pro Kopftuch ausspricht.

Fakt ist aber, die Akzeptanz der breiten Bevölkerung in Deutschland fehlt zur Zeit ... dadurch wird es - meiner Meinung nach - im Gegensatz zur Überzeugung der Anwaltskanzlei H. für nicht christliche Arbeitnehmer durch die Urteile "pro Kopftuch" nicht unbedingt leichter, sondern möglicherweise schwerer ... Gerichtsurteile allein ändern die Lage nicht zwingend ...
Elternteile im Elternrechtsstreit zum Beispiel mit kiloweise Akten zu ihren Gunsten könnten so manches Lied davon singen ...
 

Majnomon

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

In manchen Berufen gehört Kopftuch auch zur Qualifikation dazu. Qualifikation ist nicht nur dein Zeugnis. Bei einer Verkäuferin ist ihr Aussehen auch ein Teil der Qualifikation.


Vielleicht kann die religiöse Überzeugung einer Frau, die sich ihrer eigenen Diskriminierung durch das Kopftuchgebot unterwirft, sogar auf mangelnde menschliche und soziale Kompetenz schließen lassen, was sie für manche Berufe und das Betriebsklima disqualifizieren könnte.
 
E

Esmaaa

Guest
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

In manchen Berufen gehört Kopftuch auch zur Qualifikation dazu. Qualifikation ist nicht nur dein Zeugnis. Bei einer Verkäuferin ist ihr Aussehen auch ein Teil der Qualifikation.

Stimmt ohne ein ordentliches Dekolté lässt sich da nichts machen...stimmts?!

...schon widerlich das man Qualifikation am äußeren misst und das auch noch lauthals rausschreit. Aber es stimmt ich leugne es nicht einmal, das sind die bitteren Wahrheiten der Gesellschaft.
Die Frau wird auf ihr äußerliches beschränkt und der Mann kommt mal wieder fein raus.

Konkretisiere mal bitte "In manchen Berufen gehört Kopftuch auch zur Qualifikation dazu.".... für eine minderintegrierte Türkin war das zuviel. Ich habe Erklärungsbedarf deinerseits empfunden.
 
E

Esmaaa

Guest
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Komisch das genau die, die mit Bemerkungen wie "Kopftuch geht ja noch aber Burka ist hardcore" hier wiedermal Bestätigen das ihre Aussagen gelogen waren.

Kopftuch geht eben doch nicht, genausowenig wie die Burka.
..was für ein Elend
 

Mutter Courage

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

... kommt es in oben genannten Sachverhalt dann aber zu finanziellen Einbußen, wäre eine Kündigung dann möglicherweise doch rechtens ...

... dieses Urteil zeigt nicht, was es sich bei der Neu-Einstellung verhält ... abgesehen davon, wird es dann definitiv nicht mehr das Kopftuch sein, das der Arbeitgeber als Ablehnungsgrund nennt ... wenn dann wirklich das Kopftuch sein sollte, dann wäre das durchaus eine Diskriminierung ... rechtlich gesehen, wenn sich die Rechtsprechung bei der Neueinstellung pro Kopftuch ausspricht.

Fakt ist aber, die Akzeptanz der breiten Bevölkerung in Deutschland fehlt zur Zeit ... dadurch wird es - meiner Meinung nach - im Gegensatz zur Überzeugung der Anwaltskanzlei H. für nicht christliche Arbeitnehmer durch die Urteile "pro Kopftuch" nicht unbedingt leichter, sondern möglicherweise schwerer ... Gerichtsurteile allein ändern die Lage nicht zwingend ...
Elternteile im Elternrechtsstreit zum Beispiel mit kiloweise Akten zu ihren Gunsten könnten so manches Lied davon singen ...

Das sehe ich auch so.
Und noch ein Argument habe ich, nämlich die Neutralität des Staates gegenüber Religionen.
Mit dem Urteil wird nämlich eindeutig zugunsten einer Religion geurteilt.
Was ist, wenn der Arbeitgeber ein überzeugter Atheist ist? Muss er dann trotzdem eine Muslimin mit KT einstellen, die ihm jeden Tag ihre Religion vor Augen hält? Ist es zulässig, dass einer Religion mehr Recht zuerkannt wird, als einer Weltanschauung wie dem Atheismus?

Wie gesagt, im Privaten soll jeder machen können, was er will und keiner darf einem Gläubigen die Religion verbieten. Aber im öffentlichen Leben sollte es in einem modernen Staat möglich sein, ohne Religionssymbole auszukommen.
 
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