Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

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Mein_Ingomann

Guest
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

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3. Es hat sehr lange gedauert, bevor sich Katholiken und Protestanten bzw. Evangelische in Deutschland „grün“ wurden. Daher verwundert es auch nicht, dass Juden (bis vor kurzem) und derzeit Muslime so vielen Vorurteilen in Deutschland ausgesetzt sind. Daraus ist aber auch zu folgern, dass die Anerkennung des Islam hierzulande letztlich eine Frage von Geduld ist.

Geduld (as-sabr) ist eine herausragende muslimische Tugend, sagt doch die 103. Sure des Qur`an (al-Asr) in ihrem 2. und 3 Vers:

„Der Mensch kommt bestimmt ins Verderben,
außer denen, welche glauben und Gutes tun
und sich gegenseitig zur Wahrheit anhalten
und sich gegenseitig anhalten zur Geduld.“


Murad Hoffmann
http://islam.de/17773.php

Geduld ist hier definitiv der bessere Ratgeber.

@ kilicaslan: Vielen Dank, dass Du diese Diskussion hier angestossen hast.

Wie nötig sie ist zeigt die Vielzahl der Beiträge. Wenn auch hier lebende Muslime sich uber das Grundgesetz Gedanken machen, beweist das ein Mass an Integration das ihnen bisher abgesprochen wird.

Das Grundgesetz definiert sch aus den Erfahrungen des NS Staates in Deutschland. Nie wieder sollte eine Mehrheitsgesellschaft darüber befinden und urteilen dürfen wie eine Minderheit leben bzw. sterben muss.

Diese Erkenntnis ist historisch gewachsen und bei der Formulierung des GG hatten die Verfasser auch genau dies im Blick. Die Artikel wurden deshalb klar und eindeutig formuliert.

In den letzten 30 Jahren Jahren lässt sich beobachten, wie diese Grundsätze nach und nach aufgeweicht werden. In den letzten 10 Jahren kann man beobachten, wie die grundsätzliche Geisteshaltung der Verfasser des GG nach und nach in das Gegenteil verkehrt werden.

Es wurde behauptet eine Minderheit würde der Mehrheitsgesellschaft via GG ihre Regeln diktieren. Diese Behauptung hat mittlerweile als 'Meinung' Einzug in die Mitte der Gesellschaft gefunden. Das Gegenteil ist Realität. Nicht die Mehrheitsgesellschaft kämpft gegen die Symbole der Minderheit (hier: Muslime), sondern die Minderheit muss um ihre Symbole kämpfen (Kopftuch, Minarette, etc.).

Das Grundgesetz hatte aber genau diese Symbole im Blick und verlangt die Akzeptanz dieser Symbole und Ausdrucksformen religiöser Überzeugungen von der BRD im Gegensatz zum NS Staat.

Der Geltungsbereich des GG schliesst eindeutig alle religiösen Äusserungen und den Ausdruck derselben ein.
Schläfenlocken und Kipa sind gleichberechtigt zu Kopftuch und Turban, Mala und Gebetstrommel oder Kutte und Kreuz. Etwas anderes lässt das GG nicht zu.
 

blackcyclist

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Geduld ist hier definitiv der bessere Ratgeber.

@ kilicaslan: Vielen Dank, dass Du diese Diskussion hier angestossen hast.

Wie nötig sie ist zeigt die Vielzahl der Beiträge. Wenn auch hier lebende Muslime sich uber das Grundgesetz Gedanken machen, beweist das ein Mass an Integration das ihnen bisher abgesprochen wird.

Das Grundgesetz definiert sch aus den Erfahrungen des NS Staates in Deutschland. Nie wieder sollte eine Mehrheitsgesellschaft darüber befinden und urteilen dürfen wie eine Minderheit leben bzw. sterben muss.

Diese Erkenntnis ist historisch gewachsen und bei der Formulierung des GG hatten die Verfasser auch genau dies im Blick. Die Artikel wurden deshalb klar und eindeutig formuliert.

In den letzten 30 Jahren Jahren lässt sich beobachten, wie diese Grundsätze nach und nach aufgeweicht werden. In den letzten 10 Jahren kann man beobachten, wie die grundsätzliche Geisteshaltung der Verfasser des GG nach und nach in das Gegenteil verkehrt werden.

Es wurde behauptet eine Minderheit würde der Mehrheitsgesellschaft via GG ihre Regeln diktieren. Diese Behauptung hat mittlerweile als 'Meinung' Einzug in die Mitte der Gesellschaft gefunden. Das Gegenteil ist Realität. Nicht die Mehrheitsgesellschaft kämpft gegen die Symbole der Minderheit (hier: Muslime), sondern die Minderheit muss um ihre Symbole kämpfen (Kopftuch, Minarette, etc.).

Das Grundgesetz hatte aber genau diese Symbole im Blick und verlangt die Akzeptanz dieser Symbole und Ausdrucksformen religiöser Überzeugungen von der BRD im Gegensatz zum NS Staat.

Der Geltungsbereich des GG schliesst eindeutig alle religiösen Äusserungen und den Ausdruck derselben ein.
Schläfenlocken und Kipa sind gleichberechtigt zu Kopftuch und Turban, Mala und Gebetstrommel oder Kutte und Kreuz. Etwas anderes lässt das GG nicht zu.

Noch ein paar wie du und wir diskutieren bald in anonymen Newsgroups wo ein heimlicher Gottesdienst stattfindet.
 

TheCore

Moderator
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Wie gesagt, im Privaten soll jeder machen können, was er will und keiner darf einem Gläubigen die Religion verbieten. Aber im öffentlichen Leben sollte es in einem modernen Staat möglich sein, ohne Religionssymbole auszukommen.

Das erinnert mich an einen Lehrer, der nach einer rechtlichen Einordnung der angeblich rufschädigenden Inhalte auf spickmich.de fragte. Gegen die enttäuschende Auskunft wandte er sinngemäß ein, Meinungsfreiheit sei etwas für das Gespräch am heimischen Küchentisch, aber doch nicht im Internet und schon gar nicht andere Personen betreffend.


Fakt ist aber, die Akzeptanz der breiten Bevölkerung in Deutschland fehlt zur Zeit ... dadurch wird es - meiner Meinung nach - im Gegensatz zur Überzeugung der Anwaltskanzlei H. für nicht christliche Arbeitnehmer durch die Urteile "pro Kopftuch" nicht unbedingt leichter, sondern möglicherweise schwerer ... Gerichtsurteile allein ändern die Lage nicht zwingend ...

Sie sind ja nicht gedacht, um die Lage zu ändern, sondern die Rechtslage aufzuzeigen. Dass auf der faktischen Ebene großen Bevölkerungsteilen diese Wertungen zuwider sind, ist wohl richtig. Der Zustand der demokratischen Kultur, des bürgerlichen Selbstverständnisses, die Erkenntnis über das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft, von positiven und negativen Freiheiten wie sie in solchen Threads zutage treten, lassen für mich nur den Schluss zu, dass sich die öffentliche Meinung von ihren einmal demokratisch legitimierten Grundsätzen abwendet. Wenn wahlberechtigte Bürger hier Ansprüche des Totalitarismus formulieren, ohne es zu merken, dann sind Gerichte sicher nicht die richtigen Instanzen für die Behebung dieses Problems, aber doch diejenigen, die dem letztlich Einhalt gebieten müssen.
 

solresol

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Fakt ist aber, die Akzeptanz der breiten Bevölkerung in Deutschland fehlt zur Zeit ... dadurch wird es - meiner Meinung nach - im Gegensatz zur Überzeugung der Anwaltskanzlei H. für nicht christliche Arbeitnehmer durch die Urteile "pro Kopftuch" nicht unbedingt leichter, sondern möglicherweise schwerer ... Gerichtsurteile allein ändern die Lage nicht zwingend ...
Und noch ein Argument habe ich, nämlich die Neutralität des Staates gegenüber Religionen.
Mit dem Urteil wird nämlich eindeutig zugunsten einer Religion geurteilt.
Was ist, wenn der Arbeitgeber ein überzeugter Atheist ist? Muss er dann trotzdem eine Muslimin mit KT einstellen, die ihm jeden Tag ihre Religion vor Augen hält? Ist es zulässig, dass einer Religion mehr Recht zuerkannt wird, als einer Weltanschauung wie dem Atheismus?

Wie gesagt, im Privaten soll jeder machen können, was er will und keiner darf einem Gläubigen die Religion verbieten. Aber im öffentlichen Leben sollte es in einem modernen Staat möglich sein, ohne Religionssymbole auszukommen.

in einem wirklich zivilisierten Land nein. in einem wirklich zivilisierten Land ja. Deutschland ist nur der Nachfolgerstaat des bestialischsten Staats denn es je in der menschlichen Geschichte gegeben hat, und ist hinterher immer noch so hochmütig wie zuvor: wir wissen alles besser, weil wir alles falsch gemacht haben, Erfahrung macht Meister (genauso wie Tempo-Limit: ist nicht armlos: das Klima kippt gegen die Interessen der GANZEN ERDE! weil die Deutschen nie Kat umsonst, ja vollkommen Gratis, an 7 Milliarden Menschen schenken werden :mrgreen: !)
...

es hängt aber auch damit zusammen, dass man weder nach dem III. Reich, noch nach der Wiedervereinigung die Vergangenheit juristisch aufgearbeitet hat, da hätten sich die Juristen austoben können, sondern die prüden und bigotten herrschenden Familien weitgehend in Amt gelassen, und bestenfalls einige Köpfen innerhalb dieser Familien vertauscht hat.

diese Zustände führen die Mehrheit der anderen Menschen zur Verzweiflung. mit zunehmender Arbeitsverlagerung in den Ursprungsländern der Einwanderer und ungerechtfertigte Inanspruchnahme von legalen und VIELER ILLEGALER Vorteil durch die Einwanderer ist klar, dass in West-Europa die Demokratie kippen wird. vermutlich sogar ohne Wiederholung des 9-10.11.1938, das aber ist gar nicht sicher, leider. Die rechtsradikalen Parteien werden wahrscheinlich in ganz Europa die Oberhand in aller Legalität übernehmen, wenn es gut geht...

momentan zahlen die Deutschen noch relativ willig in Griechenland, usw. Portugal ist dran, Spanien und Italien kommen noch, und dann fällt das System ja in sich zusammen, weil Frankreich genauso gefährdet ist, und dann kein vereintes Europa mehr da ist...

die Franzosen haben je vollkommen begriffen, dass ihr Land in ihrem Namen derzeit Schulden macht, um die Schuld der Portugiesen anstatt der Portugiesen zu tilgen.

hat mit Islam nicht zu tun? oh doch:

die Politiker und Juristen beschäftigen derzeit die Meute der Bevölkerung mit Scheingefechten mit den Einwanderern, um sie von der reellen Politik sowie von der Brisanz der juristischen Lage, die Mutter Courage wunderbar formuliert hat, abzulenken.

das kann nur bis zum nächsten Finanzerdbeben halten!

dann wird sich die Meute der Bevölkerung auf die Politiker stürzen und wiederholen, was schon ein Mal war. die Frage ist nur: Wie, heute, denn inzwischen hätte man was lernen können.
 

Majnomon

Well-Known Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Am Ende hilft wohl nur gegenseitige Toleranz. Wenn den Gläubigen ihre noch recht moderate Religionsausübung (z.B. Kopftuch) so wichtig ist, soll's mir recht sein. Ich kenne es aus eigener Erfahrung, dass es Phasen im Leben gibt, wo einem solcherleich Symbole und Glaubenssätze irgendwie wichtig sind. Aber ein bisschen Reibung sollte man als religiöser Mensch auch aushalten können.
 

TheCore

Moderator
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Dieses Urteil sagt aber nichts aus über eine Einstellung, bzw. Nichteinstellung einer Bewerberin um eine Stelle.
Hier hat der Arbeitgeber doch immer noch freie Entscheidungsmöglichkeit, oder nicht?

Das liegt, was Rechtsprechung angeht, im Bereich der Spekulation. Aber jeder kann sich ja nach seinem persönlichen Judiz fragen - und auch das entscheidende Gericht würde das in diesem Fall tun, wie sinnvoll es im Sinne des Gesetzes wäre, wenn man Kopftuchträgerinnen indirekt dazu anhalten würde, das Kopftuch für das Bewerbungsverfahren vorübergehend abzulegen. Bzw. im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes, dass man diesen gerade nur dann gewährt, wenn die Klägerin sich taktisch geschickt, aber beinahe "treuwidrig" verhalten hat.

Außerdem, was ist, wenn tatsächlich eine Umsatzeinbuße wegen einer KT-Mitarbeiterin zu verzeichnen ist? Kann der Arbeitgeber dann kündigen?

Umsatzeinbußen allein genügen nicht. Das mit der jetzigen Rechtslage übereinstimmende Meinungsspektrum bewegt sich zwischen "erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen” bis zu einer "nachhaltigen Gefährdung des Bestands des Unternehmens".

Thüsing, NJW 2003, 405 zu dem genannten Urteil:
Dies heißt nicht, dass das Unbehagen der Kritiker dieser Entscheidung nicht verständlich wäre. Der Arbeitgeber handelt hier ja nicht aus Fremdenhass, Frauenfeindlichkeit oder Intoleranz. Nicht er, sondern seine Kunden haben Vorbehalte gegen islamische Kopftücher. Sollte man ihn da nicht gewähren lassen? Wie weit die Erwartungen der Kunden, customer preferences, eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können, ist eine bekannte Fragestellung in der Dogmatik des Diskriminierungsschutzes. Allgemein ist man hier sehr zurückhaltend. In Bezug auf die Geschlechtsdiskriminierung hält die Equal Employment Opportunity Commission, die US-amerikanische Behörde zur Durchsetzung von Gleichbehandlungen, dies für nahezu ausnahmslos unzulässig (29 CFR § 1604.2[a] [1] [III]), und das britische Recht denkt nicht anders (Regina v. Birmingham City Council ex parte EOC [1989] IRLR 172). Allerdings kann dies zu erheblichen Umsatzeinbußen bei Arbeitgebern führen. Den Arbeitgeber trifft jedoch das gleiche Risiko wie seine Konkurrenten, die ebenfalls dem Gleichbehandlungsgebot unterliegen. Es wäre eine unvollkommene Umsetzung dieses Gebots, wollte man Ausnahmen zulassen, einzig weil Dritte diskriminierende Vorurteile hegen, denn die Grenzziehung zwischen noch tolerablen Vorurteilen der Kunden und nicht mehr hinzunehmenden wirtschaftlichen Einbußen wäre rational nicht zu ziehen.
 
M

Mein_Ingomann

Guest
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Am Ende hilft wohl nur gegenseitige Toleranz. Wenn den Gläubigen ihre noch recht moderate Religionsausübung (z.B. Kopftuch) so wichtig ist, soll's mir recht sein. Ich kenne es aus eigener Erfahrung, dass es Phasen im Leben gibt, wo einem solcherleich Symbole und Glaubenssätze irgendwie wichtig sind. Aber ein bisschen Reibung sollte man als religiöser Mensch auch aushalten können.

Tobias, das ist ziemlich dünn. Eine Nation die millionenfach Menschen wegen schlichter Religionszugehörigkeit industriell ermordet hat, kann so nicht argumentieren, wenn das Thema Grundgesetz der BRD ist. Da verwischen sich die historischen Tatsachen. Entweder man hat aus der Geschichte gelernt oder man hält die persönliche aktuelle Wahrnehmung für den Status Ouo. Und da traue ich Dir mehr zu.
 

solresol

Gesperrt
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Dass auf der faktischen Ebene großen Bevölkerungsteilen diese Wertungen zuwider sind, ist wohl richtig.

ist es unwichtig?

sich die öffentliche Meinung von ihren einmal demokratisch legitimierten Grundsätzen abwendet.

das Grundgesetz ist ein schnell während eines Debakels zusammengeschutertes Rechtswerk! was Du 'demokratisch' nennst, war vermutlich das was hier «signature of the Allies» genannt wird :mrgreen: !

Wenn wahlberechtigte Bürger hier Ansprüche des Totalitarismus formulieren, ohne es zu merken

sie erwarten das gar nicht: sie erwarten, dass die demokratische Gesetzgebung

und nicht die Interpretation der Magistratur

die Verhältnisse regelt.

schon die Tatsache, dass viele Urteile nicht konstant im Einklang einheitlich gleichlautend verbleiben, zeigt, wie zum Himmel schreiend undemokratisch dieser Weg ist!

dann sind Gerichte sicher nicht die richtigen Instanzen für die Behebung dieses Problems, aber doch diejenigen, die dem letztlich Einhalt gebieten müssen.

nein, sie sind wie eine Penizillin-Kur nach dem Tripper, weil derjenige welche keine klare Anweisung hatte, wie man leben soll :razz:
 

domovoj

New Member
AW: Das Grundgesetz aus muslimischer Sicht.

Stimmt ohne ein ordentliches Dekolté lässt sich da nichts machen...stimmts?!

...schon widerlich das man Qualifikation am äußeren misst und das auch noch lauthals rausschreit. Aber es stimmt ich leugne es nicht einmal, das sind die bitteren Wahrheiten der Gesellschaft.

Das muss nicht jedem gefallen. Aber so ist es nun mal. Das Aussehen spielt in manchen Berufen eine große Rolle. Besonders wenn man Kunden bedienen muss. Eine Frau die sichtbar Paar kilo zu viel hat, wird auch nicht so schnell als Kellnerin eingestellt. Ein Kopftuch wirkt ähnlich. Eine Kellnerin muss nicht Riesendekolte haben. Wobei wahrscheinlich auch das oft ein Vorteil wäre. Bei Kopftuch werden sich schon so einige Chefs überlegen, ob man diese Frau braucht. Nicht weil der Chef selber nur aufs Aussehen guckt, sondern weil er weiß, dass viele Kunden das machen.





Konkretisiere mal bitte "In manchen Berufen gehört Kopftuch auch zur Qualifikation dazu.".... für eine minderintegrierte Türkin war das zuviel. Ich habe Erklärungsbedarf deinerseits empfunden.

Eigentlich denke ich, dass du das schon verstanden hast. Und du hast es auch so verstanden, wie ich es meinte. Das Aussehen ist manchmal sowas wie Qualifikation. Es ging auch nicht nur um ein Kopftuch. Bewirb dich mal bei einer Bank und geh so zum Vorstellungsgespräch. XXXX
 
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