Das Wetter

Alubehütet

Well-Known Member
Wohl eher:
Damit der Halter bestraft wird.
Sowohl als auch, war mein zweiter Gedanke. Das folgt dann daraus.

Notwehr, Nothilfe ist erlaubt. Ersteres meines Wissens nur, wenn sofort die Staatsgewalt benachrichtigt wird. Ich darf einen Ladendieb auf der Flucht ein Beinchen stellen, mit Kabelbindern an den nächsten Laternenpfahl fesseln. Muß dann aber umgehend die Grünen rufen.

Wenn ich über eine Parkplatzkamera identifiziert werde: Ich schlage so ein Autofenster ein. Aus gegebenem Hund-Grund. Verlasse den Ort, ein Dieb fährt weg mit dem Auto.
 

Berfin1980

Well-Known Member
wenn sofort die Staatsgewalt benachrichtigt wird
Selbstverständlich informierst du die, der Halter soll ja ausfindig gemacht werden und eine fette Anzeige bekommen.

Hier gab es eine Ansage

Hauptsache Madame war in der Messe.
Wenn ich über eine Parkplatzkamera identifiziert werde: Ich schlage so ein Autofenster ein. Aus gegebenem Hund-Grund. Verlasse den Ort, ein Dieb fährt weg mit dem Auto.
Ich habe dir gesagt du sollst zur Kartoffel mutieren :rolleyes:

Wenn du den Hund mit nimmst ist alles okay!:p:D

Und nicht die Windschutz-oder Heckscheibe bitte. Seitenscheibe Heck ist ein guter Plan.

Eine Anzeige kannst du trotzdem bekommen, manche lassen es aber nachdem die Polizei ihnen die Ansage machte.
 
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