Krawalltouristen gehören hinter Gitter, Punkt..
Eine holzschnittartige und sehr schlichte Sicht im BILD-Stil auf die äußerst komplexen Sachverhalte, um deren Inhalte Du Dich offenbar wenig gekümmert hast und die im Prozeß alle zu Sprache kamen. Nachzulesen im Liveticker der drei Prozeßtage beim Standard:
1. Prozeßtag 6.6.14
https://derstandard.at/Jetzt/Livebe...erball-Deutscher-Gegendemonstrant-vor-Gericht
2. Prozeßtag 21.7.14:
https://derstandard.at/Jetzt/Livebe...erball-Demonstranten-Josef-S-wird-fortgesetzt
3. und letzter Prozeßtag 22.7.14:
https://derstandard.at/Jetzt/Livebericht/2000003366694/Dritter-Prozesstag-im-Fall-Josef-S
Es handelte sich um einen skandalösen kafkaesken Schauprozeß (4 martialische schwer bewaffnete Dauerbewacher sollen zeigen, wie hoch gefährlich der Angeklagte ist), dessen Verlauf international kritisiert wird und bei welchem Josef die Rolle des Bauernopfers hat. Für jeden Beobachter ist klar, daß hier ein Exempel statuiert werden sollte und daß Anti-Nazi-Demonstranten aus dem Ausland künftig davor abgeschreckt werden sollen, in Österreich von ihren demokratischen Rechten Gebrauch zu machen. Und natürlich werden über diesen Prozeß im Land von Strache und Haider die antifaschistischen Demonstranten (insbesondere die aus dem Ausland) pauschal und völlig undifferenziert kriminalisiert:
"Spiegel Online" berichtet von einem "Schuldspruch aus Mangel an Beweisen", die Berliner "tageszeitung" titelt sarkastisch: "Ein Zeuge reicht." Die "Sächsische Zeitung" beklagte bereits vor dem Urteilsspruch: "Im Zweifel gegen den Angeklagten."
Vernichtend fällt der Prozessbericht von "Spiegel Online" aus, das im Urteil den juristischen Grundsatz, wonach Angeklagte im Zweifel freigesprochen werden, verletzt sieht. Schon die Anklage habe sich gelesen, "als wäre sie mit Schaum vor dem Mund verfasst worden", kritisiert das Onlinemagazin mit Blick auf den verwendeten Begriff "Demonstrationssöldner". Das Beweisverfahren wird von dem deutschen Magazin mit folgenden Worten zerpflückt: "Der Beamte verwickelt sich in Widersprüche? Erklärbare Irrtümer, sagt der Richter. Die Aussagen des Beamten decken sich nicht mit denen seiner Kollegen? Besser, als wenn sie sich abgesprochen hätten, sagt der Richter. Der Angeklagte ist auf keinem der zahlreichen Fotos und Videos bei Straftaten zu sehen? Gut, dass wir nicht in einem Überwachungsstaat leben, in dem alles aufgezeichnet wird, sagt der Richter. Eine Gutachterin findet Schmauchspuren von einem Bengalo oder Böller auf dem rechten Handschuh von Josef S., er selbst ist aber Linkshänder? Hat nichts zu bedeuten, sagt der Richter, die Spuren auf dem anderen Handschuh könnten abgewaschen worden sein." Die "Frankfurter Rundschau" vom Mittwoch schreibt in ihrem Bericht, von "starkem Beweismangel" in dem Prozess, die "tageszeitung" vom Mittwoch von einem "umstrittenen Indizienprozess". "Die Verurteilung basiert auf einer einzigen Zeugenaussage eines Polizisten in Zivil, der sich unter die Demonstranten gemischt hatte, vermummt war und von seinen eigenen Kollegen in Uniform verhaftet wurde. Mehreren Dutzend weiterer Zeugen, darunter Polizisten, Müllmänner und Journalisten, war der Angeklagte nicht aufgefallen", heißt es in dem Artikel. Auch die "Süddeutsche Zeitung" vom Mittwoch konstatierte "erhebliche Zweifel" an der Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
(verwendete Quelle:
http://derstandard.at/2000003423862/Pressestimmen-Schuldspruch-aus-Mangel-an-Beweisen)