Eigentlich ließe sich die ganze Angelegenheit im Sinne der in der BRD lebenden türkischen Staatsbürger, die rechtlichen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben und die türkische nicht aufgeben wollen ganz einfach lösen, ohne dass man auf das Mitgefühlder deutschen "Aufnahmegesellschaft" ( 50 % von ihnen leben nicht so lange in der BRD, wie einige Türken) appellieren müsste.
Und das wäre der zwielichtigen Praxis der verantwortlichen deutschen Organe und Politik angemessen:
Die Türkei beschließt ein Gesetz, dass türkische Staatsbürger nicht auf eigenen Wunsch und prinzipiell ausgebürgert werden!
Damit wären viele berechtigte nationale Interessen gewahrt und wäre eine angemessene Maßnahme hinsichtlich vieler Personenkreise und ihrem Verhältnis zur Türkei.
Die deutsche Seite argumentiert nämlich speziell bezüglich der Türken in der BRD damit, dass die Türkei Ausbürgerung erlaube und deswegen Optionspflicht legitim sei.
Wohingegen die armen Iraner, Afghanen, Tunesier usw. von ihren totalitären Staaten, aus denen sie flüchten mussten dies nicht könnten und somit bei ihnen, unabhängig von ihrem politischem Status oder dem Grund der Immigration in die BRD, die doppelte Staatsbürgerschaft ohne Probleme gewährt wird.
Das ist eine Diskrepanz, die auch aus der Türkei behoben werden kann.