Entjungferung rückgängig machen??

K

karischa

Guest
AW: Entjungferung rückgängig machen??

der eingriff ist nicht billig und wird nicht von den kassen gezahlt:roll: die frauen habe danach oft psychische probleme und verletzen sich selber, weil sie schuldgefühle haben.

ich meinte ja auch nur, wenn sie, wie geschehen, ihre Jungfräulichkeit versteigern lässt. Da springt immer noch mehr bei raus, als so eine Operation kostet. :lol:

Wenn es Männer gibt, die so blöd sind, dafür zu bezahlen....:twisted:
 

Farina

Well-Known Member
AW: Entjungferung rückgängig machen??

Irgendwann dürfte sie dann wohl ziemlich vernarbt sein. :wink:
 

Catsili

Active Member
AW: Entjungferung rückgängig machen??

Ich denke, es ist mehr, als etwas Häutchen und Blut, was eine Jungfrau ausmacht.........aber wenn es Männer gibt, die diesen Begriff darauf reduzieren, soll es auch Frauen geben, die ihnen nur dieses bieten.

Jedem, wie er es verdient!

Und übrigens.......laut Koran darf nur ein "Jungmann" eine Jungfrau ehelichen 8) - aber sowas überliest man(n) wieder geflissentlich!!!
 

Nasir

New Member
AW: Entjungferung rückgängig machen??

Hmm was ich bei dem ganzen Geschwafel nicht verstanden habe: Geht es dir um den Islam oder deinen Eltern? Da du Muslimin bist solltest du wissen, das du dich vor deinen Eltern nicht rechtfertigen brauchst sondern nur vor Gott.

Denkst du Allah hat es nicht gesehen, das du vorehelichen Geschlechtsverkehr hattest ? Also was bringt dir das Zunähen ?
 
J

Johanna911

Guest
AW: Entjungferung rückgängig machen??

Ich denke, es ist mehr, als etwas Häutchen und Blut, was eine Jungfrau ausmacht.........aber wenn es Männer gibt, die diesen Begriff darauf reduzieren, soll es auch Frauen geben, die ihnen nur dieses bieten.

Jedem, wie er es verdient!

Und übrigens.......laut Koran darf nur ein "Jungmann" eine Jungfrau ehelichen 8) - aber sowas überliest man(n) wieder geflissentlich!!!

aber es scheint dass die Realität ganz anders aussieht: niemand interessiert es ob der Ehemann noch "Jungmann" ist, während die Ehefrau es in der Hochzeitsnacht "beweisen" muss...falls sie es nicht ist(ohner dass der Ehemann esweiss) darf der Ehemann deie Scheidung verlangen - umgekehrt aber nicht...
 
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