Die haben in Essen den Befund: Wir hatten vor Jahren einen Ausländeranteil von 35%, jetzt sind wir bei 75%. Und das, obwohl Ausländer keinen so hohen Anteil haben bei den Sozialhilfebeziehern. Und jetzt fragen die sich, woran das liegen könnte.
Ich möchte einige generelle Dinge richtigstellen:
1) Die Leute, die sich die Lebensmittel bei der Tafel abholen sind bedürftig.
2) Hat die Essener Tafel klare Regeln, wer dort abholberechtigt ist und das setzt eine Art der Bedürftigkeit voraus, die auch nachgewiesen werden muss. z.B. durch den Leistungsbescheid (HartzIV, Sozialhilfe, Grundsicherung). Ansonsten gibt's nix.
3) Hat die Essener Tafel (mit mehreren Ausgabestellen) gewisse Regularien, wie ausgegeben wird. Man erhält einen Ausgabezettel... Ich glaube Nummern gibts dort auch...
Ich habe das gestern kurz auf deren Internetseite gelesen. Von da her ist die Frage, wieso ein Anstieg von 25% auf 75% überhaupt hinterfragt wird. Fakt ist, dass die Leute eben einen dieser o.g. Anforderungen erfüllen müssen, um dort Sachen abzuholen.
4) Man wird als "Bedürftiger" bei Antragsstellung (ALG2, Sozialhilfe, Grundsicherung usw.) explizit von der Leistungsabteilung (wo man halt den Erstantrag persönlich stellt) an die Tafeln verwiesen.
Das hat nichts mit Drogenkonsum, Alkoholkonsum oder sonstige Stigmatisierung von Bedürftigen zu tun.
Fakt ist u.A. auch folgendes:
1) Seit der Einführung von HartzIV sollte bereits ein Regelsatz in Höhe von 500€ (und paar Zerquetschte) geszahlt werden. Durch die jeweiligen Rum-regulierungen, landete man damals dann bei 370€ (und paar Zerquetschte). Nach und Nach wurde der Regelsatz auf die heutige 414 (oder 416)€ angehoben.
Entgegen der Inflation ist die Steigerung bei HartzIV nicht synchron mit der Inflation in Deutschland, so dass - trotzt mehr HartzIV - am Ende eine geringere Kaufkraft des Geldes besteht. Obwohl ein HartzIV Empfänger mehr Geld bekommt, kann er sich auf Grund der Teuerungsrate nicht mehr, sondern weniger Lebensmittel kaufen.
2) Gab es vor 1-2 Jahren eine Klage vor dem BGH, wonach die BMAS rechtswidrig sich nicht an eine Bemessungs- und Bewertungsgrundlage zur Erhöhung der Leistungssätze gehalten hat. Der tatsächliche Regelsatz hätte demnach bei 480€ und paar Zerquetschte liegen müssen. Stattdessen hat man nur auf 409€ erhöht.
Das Gleiche doch auch mit der Rente und der Sozialhilfe.