Essener Tafel

EnRetard

Well-Known Member
Ich habe keinen Zusammenhang zur Tafel hergestellt, sondern auf deine Aufzählung von Gebieten reagiert, auf denen Ausländer nützlich und deshalb willkommen sind. In unserem neuerdings so heimatduseligen und familienseligen Land wird die Ehe eines - nach meinem Kenntnisstand übrigens hochqualifizierten - Deutschen allerdings als nicht nützlich genug angesehen, um seine türkische Ehefrau einreisen zu lassen.
 

Msane

Well-Known Member
Ehegattennachzug

Sprachkenntnisse sind eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft.

Wenn Sie als Ausländer zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, müssen Sie deshalb grundsätzlich vor der Einreise bereits einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Damit will die Bundesrepublik Deutschland sicherstellen, dass Sie von Anfang an am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Gesetzliche Ausnahmen vom Erfordernis des Sprachnachweises regelt § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz. Begünstigt sind Sie hiervon insbesondere beim Ehegattennachzug zu hochqualifizierten Erwerbstätigen und Selbständigen, zu Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten sowie zu Daueraufenthaltsberechtigten.Vom Sprachnachweis sind Sie auch befreit, wenn Ihr Ehegatte die Staatsangehörigkeit eines der in § 41 Aufenthaltsverordnung genannten Staaten besitzt, für Sie aufgrund Ihrer Qualifikation nur ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht oder Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Verfassung der Spracherwerb unmöglich ist. Für die Ausnahmen müssen zum Teil weitere Voraussetzungen, wie z. B. zum Ehebestand, erfüllt sein.

Keinen Sprachnachweis vor der Einreise müssen Sie zudem erbringen, wenn

  • Ihr Ehegatte Deutscher ist und er zuvor durch einen längeren Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat,
  • Ihr Ehegatte Deutscher ist und für Sie der Spracherwerb im Ausland nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder trotz Ihres Bemühens innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich war oder
  • Sie selbst oder Ihr Ehegatte Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU (außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz sind,
  • Sie Umstände für die Unmöglichkeit des Spracherwerbs anführen können, die einen Härtefall begründen können.
http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-node.html

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Also beim zweiten Punkt steht das man nichtmal Sprachkenntnisse braucht wenn der Ehepartner Deutscher ist.

Liberaler gehts wirklich nicht mehr, woran klemmts denn das es nicht funktioniert?


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Alubehütet

Well-Known Member
Liberaler wäre, wenn das Grundgesetz in Geltung wäre. Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz. Wenn die 14 Jahre verheiratet sind, gemeinsame Adresse, dann ist das keine Scheinehe. Sollen sie sie hier zu einem Zwangsintegrationskurs verdonnern, aber es ist überhaupt nicht einzusehen, warum ein (bio)deutscher Mann nicht mit seiner ihm Angetrauten in D leben dürfen soll, sondern erst nach einer Strafzeit von einem Jahr, wo sie den schikanösen Sprachest mehrmals verreißt. Was natürlich unheimlich Lust macht, diese verdammte Sprache zu lernen. :(
 

beren

Well-Known Member
Ehegattennachzug

Sprachkenntnisse sind eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft.

Wenn Sie als Ausländer zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, müssen Sie deshalb grundsätzlich vor der Einreise bereits einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Damit will die Bundesrepublik Deutschland sicherstellen, dass Sie von Anfang an am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Gesetzliche Ausnahmen vom Erfordernis des Sprachnachweises regelt § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz. Begünstigt sind Sie hiervon insbesondere beim Ehegattennachzug zu hochqualifizierten Erwerbstätigen und Selbständigen, zu Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten sowie zu Daueraufenthaltsberechtigten.Vom Sprachnachweis sind Sie auch befreit, wenn Ihr Ehegatte die Staatsangehörigkeit eines der in § 41 Aufenthaltsverordnung genannten Staaten besitzt, für Sie aufgrund Ihrer Qualifikation nur ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht oder Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Verfassung der Spracherwerb unmöglich ist. Für die Ausnahmen müssen zum Teil weitere Voraussetzungen, wie z. B. zum Ehebestand, erfüllt sein.

Keinen Sprachnachweis vor der Einreise müssen Sie zudem erbringen, wenn

  • Ihr Ehegatte Deutscher ist und er zuvor durch einen längeren Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat,
  • Ihr Ehegatte Deutscher ist und für Sie der Spracherwerb im Ausland nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder trotz Ihres Bemühens innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich war oder
  • Sie selbst oder Ihr Ehegatte Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU (außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz sind,
  • Sie Umstände für die Unmöglichkeit des Spracherwerbs anführen können, die einen Härtefall begründen können.
http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-node.html

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Also beim zweiten Punkt steht das man nichtmal Sprachkenntnisse braucht wenn der Ehepartner Deutscher ist.

Liberaler gehts wirklich nicht mehr, woran klemmts denn das es nicht funktioniert?


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Ich finde, Punkt 1 müsste auf @Leo_69 anwendbar sein, das begründe ich mit der langen EU Anwärterschaft der Türkei und vor allem, weil Izmir bestimmt nicht viel anders als irgendeine Stadt in Griechenland ist. Und 10 Jahre Ehe sind kein Pappenstiel.
 

beren

Well-Known Member
@Msane

Du bist im falschen Thread. Leo hat eben nicht im EU-Ausland gewohnt, sonder „nur“ in der Türkei. Und den Sprachkurs hat seine Frau ja gemacht.


Analoge Anwendung für die Türkei wäre anzudenken, weil vergleichbar.

Ziel des Testes wäre im Falle von Leyla auch so schon gegeben. Sie dürfte ohne Test integriert genug sein, automatisch, da das Umfeld von Leo hier eh hauptsächlich erst einmal Deutsch sein wird.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Da müßte sich mal wer durch klagen bis vor das BVG.

Problem ist, bis Du da oben bist, ist das verordnete „Trennungsjahr“ schon vorbei. :(
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Ich habe keinen Zusammenhang zur Tafel hergestellt,
Irgendjemand hat den Zusammenhang mit der Tafel hergestellt und dir gefiel der Vergleich, woraufhin du mitteiltest, daß die Diskriminierung von Ausländern ein deutsches Markenzeichen/System sei. Diese Meinung habe ich nicht geteilt, auch wenn ich die Kritik an der unterschiedlichen Höhe der Sprachhürde teile, wie ich schrieb. Doch mit den Segregationsbemühungen des Essener Sartor hat das alles nichts zu tun.
Er macht den Horst in Essen, wurde aber von seiner Partei ebenso zurückgerufen, wie der Horst von der CDU.
Oder anders gesagt: Mit leerem Bauch studiert sich gern. Damit wäre dann der Zusammenhang zwischen Tafel und Deutschkurs wieder hergestellt.
 
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