Ehegattennachzug
Sprachkenntnisse sind eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche
Integration in die deutsche Gesellschaft.
Wenn Sie als
Ausländer zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, müssen Sie deshalb grundsätzlich vor der Einreise bereits einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Damit will die Bundesrepublik Deutschland sicherstellen, dass Sie von Anfang an am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Gesetzliche Ausnahmen vom Erfordernis des Sprachnachweises regelt § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3
Aufenthaltsgesetz. Begünstigt sind Sie hiervon insbesondere beim Ehegattennachzug zu hochqualifizierten Erwerbstätigen und Selbständigen, zu Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten sowie zu Daueraufenthaltsberechtigten.Vom Sprachnachweis sind Sie auch befreit, wenn Ihr Ehegatte die Staatsangehörigkeit eines der in § 41 Aufenthaltsverordnung genannten Staaten besitzt, für Sie aufgrund Ihrer Qualifikation nur ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht oder Ihnen aufgrund Ihrer persönlichen Verfassung der Spracherwerb unmöglich ist. Für die Ausnahmen müssen zum Teil weitere Voraussetzungen, wie z. B. zum Ehebestand, erfüllt sein.
Keinen Sprachnachweis vor der Einreise müssen Sie zudem erbringen, wenn
- Ihr Ehegatte Deutscher ist und er zuvor durch einen längeren Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat,
- Ihr Ehegatte Deutscher ist und für Sie der Spracherwerb im Ausland nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder trotz Ihres Bemühens innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich war oder
- Sie selbst oder Ihr Ehegatte Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU (außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder der Schweiz sind,
- Sie Umstände für die Unmöglichkeit des Spracherwerbs anführen können, die einen Härtefall begründen können.
http://www.bamf.de/DE/Migration/EhepartnerFamilie/ehepartnerfamilie-node.html
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Also beim zweiten Punkt steht das man nichtmal Sprachkenntnisse braucht wenn der Ehepartner Deutscher ist.
Liberaler gehts wirklich nicht mehr, woran klemmts denn das es nicht funktioniert?
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