Du unterstellst grundsätzlich, dass Asylsuchende nicht verfolgt, sondern verkappte Arbeitsmigrant*innen sind.
Und du unterstellst grundsätzlich das Gegenteil.
Und noch dazu, dass Asylsuchende pauschal gar nicht arbeiten dürfen. Das ist aber sachlich unrichtig:
Denn auch Asylbewerber können nach drei Monaten grundsätzlich anfangen zu arbeiten, wenn sie nicht mehr in der Erstaufnahme sind.
Es sei denn, sie stammen aus sog. sicheren Herkunftsländern: Dann geht gar nichts. Aber alle anderen können einen - zunächst sehr beschränkten - Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, der sich nach und nach erweitert. Nach 15 Monaten muss auch nicht mehr geprüft werden, ob ein Job ggf. auch mit Deutschen oder EU-Bürger besetzt werden kann. Den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt mit der Möglichkeit, sich selbständig zu machen, bekommen Asylsuchende aber erst nach 4 Jahren. So lange hängen viele mehr oder weniger unfreiwillig am Tropf der Jobcenter - ungeachtet ggf. vorher im Heimatland oder woanders erworbener Qualifikationen, die hierzulande nicht oder nur sehr eingeschränkt anerkannt werden.
Man kann das mit Recht beklagen und auch das System der Kettenduldungen unmöglich finden. Aber wie gesagt, bei letzterem geht inzwischen über das Chancen-Aufenthaltsrecht einiges. Das ist eine Art "Aufenthaltserlaubnis auf Probe", die unabhängig von sonst erforderlichen Bedingungen (Pass, Sprachkenntnisse, Arbeit) zunächst zeitlich befristet ist. Sie kann in eine normale Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, wenn die Leute binnen dieser Frist die Voraussetzungen erfüllen (keine Vorstrafen gehören dazu).
Nur ist das alles ein großer Unterschied zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Letzteres eröffnet die Möglichkeit, einfach zum Arbeiten oder erstmal für die Arbeitssuche nach D zu kommen, sofern man bestimmte Vorbedingungen erfüllt, ohne sich mit den Einschränkungen des Asylrechts herumschlagen zu müssen. Während das Asylrecht lediglich an den Verfolgungsstatus geknüpft ist, nicht an formale Fähigkeiten und/oder Qualifikationen.
ps Der Vollständigkeit halber, auch wenn es alle hier sicherlich wissen: Bei Ukrainer:innen gelten andere, weitaus großzügigere Regeln; sie dürfen gleich nach der Registrierung arbeiten. Und wenn ich richtig informiert bin, können sie auch vor Ablauf ihres Aufenthaltstitels ins Asylsystem wechseln.