Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht einfach so zu entziehen auch nicht durch Änderungen am
Staatsangehörigkeitsgesetz.
Was ihr dort zitiert sind Sonderfälle, wo Deutsche unerlaubt in die Armee anderer Länder eintreten oder
falls sich die dt. Staataangehörigkeit unter Angabe falscher Tatsachen erschlichen wurde.
Wir reden hier aber über den willkürlichen Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft zwecks Ausweisung
nur weil man Menschen loswerden will.
Das Grundgesetz ist da eindeutig, die deutsche Staataangehörigkeit kann nicht einfach so entzogen werden.
Gesetzesänderungen am Staatsangehörigkeitsrecht nur um Leute ausweisen zu können,
wären nicht im Sinne des Art. 16 GG I Satz.1 und würden von Bundesverfassungsgericht direkt wieder kassiert.
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