Flüchtlingskrise

Bintje

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Alubehütet

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Kommt immer drauf an von wem da gesprochen wird.

Man muss messerscharf zwischen legaler Arbeits- und Asylmigration differenzieren, dann kann man bilanzieren und es ergibt
sich ein Gesamtbild.


.
Bei der von mir angeführten Jesidin ist diese Differenzierung schwierig. Sie ist dabei, sich hervorragend zu integrieren, macht sogar ihr Abi ein zweites Mal auf der Abendschule. Ist sie im Irak verfolgt? Derzeit nicht. Kann aber jederzeit wieder passieren, wie wir sehen. Warum soll sie nicht bleiben dürfen? Weil sie auf dem falschen Ticket, dem Asylticket hier eingereist ist – Zu einer Zeit, als das noch durchaus Berechtigung hatte?
 
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Msane

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Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht einfach so zu entziehen auch nicht durch Änderungen am
Staatsangehörigkeitsgesetz.
Was ihr dort zitiert sind Sonderfälle, wo Deutsche unerlaubt in die Armee anderer Länder eintreten oder
falls sich die dt. Staataangehörigkeit unter Angabe falscher Tatsachen erschlichen wurde.

Wir reden hier aber über den willkürlichen Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft zwecks Ausweisung
nur weil man Menschen loswerden will.
Das Grundgesetz ist da eindeutig, die deutsche Staataangehörigkeit kann nicht einfach so entzogen werden.
Gesetzesänderungen am Staatsangehörigkeitsrecht nur um Leute ausweisen zu können,
wären nicht im Sinne des Art. 16 GG I Satz.1 und würden von Bundesverfassungsgericht direkt wieder kassiert.

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Alubehütet

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Wusstet ihr, dass Doppelstaatler nicht vor Ausweitung geschützt sind? Es muss nur ein Gesetz gestrickt werden und mit einfacher Mehrheit durch den Bundestag gejagt.

Gesetzesänderungen am Staatsangehörigkeitsrecht nur um Leute ausweisen zu können,
wären nicht im Sinne des Art. 16 GG I Satz.1 und würden von Bundesverfassungsgericht direkt wieder kassiert.

Jedenfalls heißt es daselbst:

(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
 

EnRetard

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19 Februar 2017
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Richtig, und staatenlos wird jemand mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht. Er/sie hat ja noch die andere. Das ist brisant zum Beispiel für Menschen aus vielen arabischen Staaten und dem Iran, die ihre Bürger*innen grundsätzlich nie aus der eigenen Staatsangehörigkeit entlassen. Sollte die zum Beispiel öffentlich Grobheiten gegen Israel absondern und im Gesetz stünde das als Unvereinbar mit der deutschen Staatsbürgerschaft, dann sähe es schlecht aus.
 
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