Kedi08
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AW: Frage zur Sozialhilfe.
Ich hab übrigens gerade wieder das absolute Highlight meiner Ausbildung beim Blättern gefunden. Ich wette, das wäre einen eigenen Thread wert. Oder kann mir jemand auf die Schnelle bitte den Sinn von § 23 Abs 2 Landeswassergesetz erklären:
Die Höhepunkte sind auf unverrückbare und unvergängliche Festpunkte zu beziehen.
Was haben wir gegrölt bei unseren Interpretationen...na, wer traut sich?
Den Job möchte ich auch nicht machen. Wir haben vor ein paar Monate bei uns wieder Jungendschöffen für das Amtsgericht gesucht. Na, schönen Dank. Nicht mal Juristen verstehen immer, was sie da tun.So richtig interessant wird die Rechtssprechung durch Gerichte ;-)
Recht ist und bleibt immer ein heißes Eisen!
Man könnte auch ein Urteil auswürfeln
Ich hab übrigens gerade wieder das absolute Highlight meiner Ausbildung beim Blättern gefunden. Ich wette, das wäre einen eigenen Thread wert. Oder kann mir jemand auf die Schnelle bitte den Sinn von § 23 Abs 2 Landeswassergesetz erklären:
Die Höhepunkte sind auf unverrückbare und unvergängliche Festpunkte zu beziehen.
Was haben wir gegrölt bei unseren Interpretationen...na, wer traut sich?