Genau das!Unternehmer sind die Hauptprofiteure von Hartz IV.
Über diese Aussage solltest du mehrmals nachdenken.
Würdest du als Unternehmer (so verstehe ich diesen Satz) vernünftige Löhne zahlen, dann würdest du nicht solche Sätze wie oben schreiben. Das ist nämlich das Problem der meisten Unternehmer und Zeitarbeitsfirmen. Zumindest in den unteren Qualifikationen von Arbeiten.
Der Aufhänger ist hier "vorgeschlagen werden". Das ist auch so ein Problem der JC. Gelangweilt werden Bedürftigen irgendwelche Vermittlungsvorschläge zugestellt, ohne dass sich mit den Bedürftigen im Vorfeld unterhalten wird. Das ist ein Problem seitens der Jobcenter und nicht seitens der Bedürftigen.Trotzdem ist vor allem hier im Ruhrgebiet das Problem, dass Menschen die kaum in der Lage sind eine Straßenbahn zu benutzen, als Arbeiter vorgeschlagen werden.
Wo denn ? Wenn das gehen würde, würde jeder eine eigene Immobilie erwerben, statt alle 6 Monate seine Wohnung zu wechseln, weil die KdU nicht mehr übernommen wird. Davon abgesehen, dass ein Eigenheim durchaus 80qm umfassen kann, statt einer Mietwohnung von 50qm. Rechtlich geht dieser Sachverhalt bereits nicht, da HartzIV die Bedürftigkeit befriedigen soll und nicht zum Vermögenaufbau (eigene Immobilie) genutzt werden darf. Das heisst allerdings nicht, dass ein Bedürftiger keine eigene Wohnung haben darf. Das darf man sehrwohl. Das Amt zahlt dann nur die Tilgung und normale KdU (Gas, Wasser usw). Die Jobcenter sind dazu angehalten betriebswirtschaftlich zu handeln. Die Zahlung der Tilgung ist billiger als eine Mietzahlung und daher rechnet sich das wieder.Von Immobilienkäufen finanziert von Hartz
Wo denn ? Wenn das gehen würde, würde jeder eine eigene Immobilie erwerben, statt alle 6 Monate seine Wohnung zu wechseln, weil die KdU nicht mehr übernommen wird. Davon abgesehen, dass ein Eigenheim durchaus 80qm umfassen kann, statt einer Mietwohnung von 50qm. Rechtlich geht dieser Sachverhalt bereits nicht, da HartzIV die Bedürftigkeit befriedigen soll und nicht zum Vermögenaufbau (eigene Immobilie) genutzt werden darf. Das heisst allerdings nicht, dass ein Bedürftiger keine eigene Wohnung haben darf. Das darf man sehrwohl. Das Amt zahlt dann nur die Tilgung und normale KdU (Gas, Wasser usw). Die Jobcenter sind dazu angehalten betriebswirtschaftlich zu handeln. Die Zahlung der Tilgung ist billiger als eine Mietzahlung und daher rechnet sich das wieder.
Diese Seite gibt es natürlich auch. Ich kenne Fälle, wo ungelernte Bedürftige sogar Anforderungen an den Arbeitsplatz stellen und gerne "etwas mit dem PC am Schreibtisch" machen wollen. Es gibt auch Fälle, wo Bedürftige die Realität nicht mehr sehen. Ist halt so. In der Regel sieht die Sache jedoch so aus, dass die Leute schon gerne arbeiten wollen. Sie sind halt nur "angepisst", von den negativen Erfahrungen im Umgang mit Arbeitgebern, die sie in ihrem Berufsleben sammeln durften.Alles duzende Male vorgekommen.
Nein das geht "so" nicht wie du es beschreibst. Sobald du über 25 Jahre alt wirst, bildest du eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft und somit fällt die Großfamilie raus. Ob der Opa, Vater, Mutter oder der kleine Mustafa sich dann ein Haus kauft, interessiert dem JC nicht, wenn Hamsi dort einen Antrag auf ALG2 stellt. Die Kohle der Anderen wird nämlich nicht mit eingerechnet.Das geht so, Großfamilie.