Hetze in Deutschland 4.0

Bintje

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Der WELT-Artikel, der die „sachliche“ „Diskussion“ 2015 angeregt hat.

Ein Missverständnis, meint Künast. In der Debatte sei es gar nicht um Sex, sondern um Gewalt an Kindern gegangen. Sie habe nur darauf hinweisen wollen, dass der CDU-Vorwurf ins Leere ging. Allerdings sieht sie den damaligen Diskurs heute kritisch – und ihre Rolle dabei: „Wir haben damals rechtsphilosophisch die Abschaffung des Strafrechts diskutiert. Zu spät haben wir ein Gefühl dafür entwickelt, dass es absolut schützenswerte Personen gibt, für die diese Debatte unmöglich ist.“

Tatsächlich passte die Forderung einer extrem weitgehenden Strafrechtsliberalisierung gut zur Kampagne der Pädophilen, Sex mit Kindern zu legalisieren. „Ich habe nie dafür gestimmt, sogenannte einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen zu legalisieren“, betont Künast.
 

Alubehütet

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Schäuble kritisiert Landgericht und nimmt Künast in Schutz

"Wenn uns an der Demokratie gelegen ist, muss der politische Wettstreit vor Gewalt geschützt werden", teilte Schäuble mit. "Dazu reicht der Appell an den gesunden Menschenverstand und zu Anstand allein nicht aus. Es braucht auch das Vertrauen in einen Rechtsstaat, der gegen menschenfeindlichen Hass und Hetze als Nährboden von Gewalt konsequent vorgeht, auch in der digitalen Welt." Die Grenze zwischen zulässiger zugespitzter Meinungsäußerung und Hassbotschaft sei nicht immer einfach zu ziehen, aber: "Es gibt diese Grenze - das zeigen nicht zuletzt die Reaktionen auf die Gerichtsentscheidung."
 
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