Mendelssohn
Well-Known Member
Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, daß islamischer Religionsunterricht kein versetzungsrelevantes Schulfach ist wie etwa katholische oder evangelische Religion. Dies hängt damit zusammen, daß der Islam keine einheitliche Glaubensgemeinschaft ist und die beiden klagenden Verbände nicht eine gesamte Religionsgemeinschaft abbilden.
Dennoch bleibt der Islamunterricht in NRW-Schulen in seiner bisherigen Form erhalten. Das Curriculum wird in Zusammenarbeit des Ministeriums mit einem Beirat erstellt. So bleibt das Ministerium Herr des Verfahrens und nicht eine mehr oder weniger zufällige islamische Vertretung, die nicht die Gesamtheit der inzwischen 5 Millionen Muslime in Deutschland abbildet.
Das Ministerium begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Das Institut für Islamwissenschaft der Uni Münster, das die Lehrer für dieses Schulfach ausbildet, gewiß auch.
Zur Sache aus rechtlicher Sicht:
https://www.zdf.de/nachrichten/heut...w-interview-mit-professor-hillgruber-100.html
Zur Position des Ministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de...171109_Klage_islamischer_Verbaende/index.html
Dennoch bleibt der Islamunterricht in NRW-Schulen in seiner bisherigen Form erhalten. Das Curriculum wird in Zusammenarbeit des Ministeriums mit einem Beirat erstellt. So bleibt das Ministerium Herr des Verfahrens und nicht eine mehr oder weniger zufällige islamische Vertretung, die nicht die Gesamtheit der inzwischen 5 Millionen Muslime in Deutschland abbildet.
Das Ministerium begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Das Institut für Islamwissenschaft der Uni Münster, das die Lehrer für dieses Schulfach ausbildet, gewiß auch.
Zur Sache aus rechtlicher Sicht:
https://www.zdf.de/nachrichten/heut...w-interview-mit-professor-hillgruber-100.html
Zur Position des Ministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de...171109_Klage_islamischer_Verbaende/index.html