Doris
Well-Known Member
... gerade nicht), steht nur, dass die Frau (und damit meint man in diesem Kontext wohl die Ehefrau) sich mit einem Tuch den Kopf, Hals und Brustbereich abdecken soll, damit sie von fremden Männern nicht begafft oder begehrt werden. Die Fragestellung nach der Richtigkeit einer Vollverhüllung (auch bei Minderjährigen) wäre demnach durchaus berechtigt. Jedoch meiner Ansicht nach ein vollkommen anderer Zusammenhang bzw. Fragestellung.
Das kam von Dir, Du hast die Religionsfreiheit in Gefahr geshen.
... In den 4 Suren konnte ich auch entnehmen, dass die Frau sehr wohl in vielerlei Sicht, entscheidende Rechte gewährt sind.
Wie sagt man so schön: Grau ist alle Theorie. Und damit meine ich nicht die türkischen Foristen - aber deren Frauen laufen sehr wahrscheinlich auch nicht vollverschleiert rum.