Wenn ich das richtig einordne, kam diese Entscheidung nicht vom Hohen Wahlrat, sondern von einer untergeordneten Behörde. Grundsätzlich ist es so, dass erst die lokalen Wahlkommissionen entscheiden, dann (bei Widerspruch) geht's auf die Bezirks-, dann ggf. auf die Provinzebene - und erst danach kommt die nationale Ebene.
Gegen die Entscheidung des Hohen Wahlrats als letzter Instanz ist dann kein Widerspruch mehr zulässig, das ist rechtskräftig. Und die YSK hat für den Fall von Neuwahlen bereits den 2. Juni 2019 bestimmt. Da gibt's jetzt bestimmt jede Menge Druck ...