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SemanurYunus
Guest
AW: Kopftuchfrage ?
Hier ein kleiner Artikel zum Thema Kopftuch im Islam...
allerdings von einer Shiitischen Seite... sind allerdings keinerlei Widersprüche zu sunnitischen Ansicht dbzgl.
بِسْمِ اللهِ الرَّحْمنِ الرَّحِيمِ Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (33:59)
Um die obigen Verse zu verstehen, müssen wir einige arabische Wörter erläutern:
1. Das Wort „Jilbab“ wird im letzten Vers als Übergewand übersetzt. In Überlieferungen der Ahl-ul-Bayt (ع) wird uns verdeutlicht, dass mit „Jilbab“ ein großes Kleidungsstück oder Bedeckung gemeint ist, das den ganzen Körper vom Kopf bis zu den Füßen verdeckt. Durch dieses Kleidungsstück soll die schöne Körperform einer Frau verhüllt werden. Eine andere Definition von „Jilbab“ ist Maqnah oder Kopftuch, das die Haare, den Hals und die Schultern bedeckt. Allamah Tabatabai (ra) erklärt in seinem Buch „Tafsir al-Mizan“, dass mit „Jilbab“ jede Art der Bedeckung gemeint ist, die den Körper einer Frau vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt. Er schreibt aber auch, dass sich das Wort „Jilbab“ auch auf ein Schal/Kopftuch beziehen kann, das den gesamten Kopf- und Halsbereich bedeckt (Foto).
2. Das andere arabische Wort, was wir erläutern müssen ist „Udnina“. Dieses Wort heißt soviel wie „nah bringen“. Allah befiehlt den Frauen im Vers 33:59, also ihren „Jilbab“ nah an ihren Körper zu tragen. Das heißt, sie sollen ihr Übergewand so tragen, dass der Wind keine Möglichkeit hat, ihren „Jilbab“ durch die Luft fliegen zu lassen und der Körper darunter sichtbar wird. Der zweite Vers verdeutlicht, dass in der damaligen muslimischen Gemeinschaft bereits der Hijab getragen wurde. Dieser Vers ist sozusagen, nur noch ein Zusatz (zu Vers 24:31), worin noch mal mit Nachdruck betont wird, wie eine Muslima ihren Hijab tragen soll. Im zweiten Vers steht die Art und Weise des Tragens im Vordergrund: „Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen.“ Die Frauen sollen ihren Körper verhüllen, damit sie als sittsame Frauen wahrgenommen werden und nicht belästigt werden: „So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden.“Aus den Versen geht deutlich hervor, dass ein hauchdünnes Übergewand verboten ist. Die „Minimum-Definition“ wäre ein Kopftuch, wo Kopf- und Halsbereich bedeckt werden (siehe Bild). Die „Maximum-Definition“ wäre ein Tschador, wo der gesamte Körper verhüllt ist außer den Händen und das Gesicht (siehe Bild).
Der Vers 33:59 endet mit dem Satz „Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.“ Wieso beendet Allah diesen Vers mit dem Verweis, auf seine Barmherzigkeit? ER möchte darauf hinweisen, dass eine Frau, die von den Vorschriften des Hijabs nichts wusste oder aus Ignoranz ihren Hijab falsch trug, verziehen wird, wenn sie bereut und sich bessert. Damit einer Muslima verziehen wird, muss sie sich reumütig zeigen und ihren Hijab korrigieren. Allah ist allverzeihend.
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck (Zeenah) nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher (Khumur) um ihre Kleidungsausschnitte (Juyoob) schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget. (24:31)Zeenah: Dazu gehört alles, womit wir unseren Körper verschönern, wie Kleidung, Schmuck … In diesem Vers wird gesagt, dass Frauen zwei Arten von „Zeenat“ (Schönheit und Schmuck) besitzen: 1. "ma zahara minha" = Das was von der Schönheit und vom Schmuck sichtbar ist. 2. "ma yukhfaina min zinatahunna" = Das, was vom Schmuck nicht sichtbar ist.
Khumur: Damit sind lange Kopftücher gemeint oder Tücher.
Juyoob: Die damaligen Araber ließen ihre Tücher einfach runterhängen und bedeckten nicht ihren Hals. In diesem Vers werden sie ermahnt mit ihren langen Kopftüchern auch den Halsbereich zu verhüllen.
Bei den Muslimen gibt es drei „Intimitätsstufen“. Die erste Stufe ist die Stufe zwischen Ehemann und Ehefrau. In dieser Stufe gibt es keinerlei Begrenzung. Ehemann und Ehefrau dürfen einander nackt sehen und daran ist nichts Schlimmes. Die dürfen miteinander verkehren und sich gegenseitig am anderen Geschlecht erfreuen. Die zweite Stufe der Intimität ist die der Familie, der „nahen Verwandtschaft“. Im Vers 24:31 wird genau aufgezählt, wer zur „nahen Verwandtschaft“ zählt. Eine Frau darf z.B. ihre Haare ihrem Vater, Urgroßvater, … zeigen. Dasselbe gilt für ihren Sohn, ihrem Enkel, ihrem Urenkel, …, ihrem Bruder und ihrem Onkel. Die Begrenzung beginnt bei ihrem Cousin. Hier muss sich eine Muslima verhüllen, da sie ihren Cousin theoretisch heiraten könnte. Hier endet die „nahe Verwandtschaft“ und die nächste Stufe beginnt. In der dritten Stufe, geht es um die Beziehung zwischen einer Muslima und „fremden Männern“ oder Nicht-Mahrams (z.B. Cousin). Gegenüber diesen Personen, darf eine Frau nur ihr Gesicht und ihre Hände zeigen.
Hier ein kleiner Artikel zum Thema Kopftuch im Islam...
allerdings von einer Shiitischen Seite... sind allerdings keinerlei Widersprüche zu sunnitischen Ansicht dbzgl.
بِسْمِ اللهِ الرَّحْمنِ الرَّحِيمِ Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (33:59)
Um die obigen Verse zu verstehen, müssen wir einige arabische Wörter erläutern:
1. Das Wort „Jilbab“ wird im letzten Vers als Übergewand übersetzt. In Überlieferungen der Ahl-ul-Bayt (ع) wird uns verdeutlicht, dass mit „Jilbab“ ein großes Kleidungsstück oder Bedeckung gemeint ist, das den ganzen Körper vom Kopf bis zu den Füßen verdeckt. Durch dieses Kleidungsstück soll die schöne Körperform einer Frau verhüllt werden. Eine andere Definition von „Jilbab“ ist Maqnah oder Kopftuch, das die Haare, den Hals und die Schultern bedeckt. Allamah Tabatabai (ra) erklärt in seinem Buch „Tafsir al-Mizan“, dass mit „Jilbab“ jede Art der Bedeckung gemeint ist, die den Körper einer Frau vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt. Er schreibt aber auch, dass sich das Wort „Jilbab“ auch auf ein Schal/Kopftuch beziehen kann, das den gesamten Kopf- und Halsbereich bedeckt (Foto).
2. Das andere arabische Wort, was wir erläutern müssen ist „Udnina“. Dieses Wort heißt soviel wie „nah bringen“. Allah befiehlt den Frauen im Vers 33:59, also ihren „Jilbab“ nah an ihren Körper zu tragen. Das heißt, sie sollen ihr Übergewand so tragen, dass der Wind keine Möglichkeit hat, ihren „Jilbab“ durch die Luft fliegen zu lassen und der Körper darunter sichtbar wird. Der zweite Vers verdeutlicht, dass in der damaligen muslimischen Gemeinschaft bereits der Hijab getragen wurde. Dieser Vers ist sozusagen, nur noch ein Zusatz (zu Vers 24:31), worin noch mal mit Nachdruck betont wird, wie eine Muslima ihren Hijab tragen soll. Im zweiten Vers steht die Art und Weise des Tragens im Vordergrund: „Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen.“ Die Frauen sollen ihren Körper verhüllen, damit sie als sittsame Frauen wahrgenommen werden und nicht belästigt werden: „So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden.“Aus den Versen geht deutlich hervor, dass ein hauchdünnes Übergewand verboten ist. Die „Minimum-Definition“ wäre ein Kopftuch, wo Kopf- und Halsbereich bedeckt werden (siehe Bild). Die „Maximum-Definition“ wäre ein Tschador, wo der gesamte Körper verhüllt ist außer den Händen und das Gesicht (siehe Bild).
Der Vers 33:59 endet mit dem Satz „Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.“ Wieso beendet Allah diesen Vers mit dem Verweis, auf seine Barmherzigkeit? ER möchte darauf hinweisen, dass eine Frau, die von den Vorschriften des Hijabs nichts wusste oder aus Ignoranz ihren Hijab falsch trug, verziehen wird, wenn sie bereut und sich bessert. Damit einer Muslima verziehen wird, muss sie sich reumütig zeigen und ihren Hijab korrigieren. Allah ist allverzeihend.
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck (Zeenah) nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher (Khumur) um ihre Kleidungsausschnitte (Juyoob) schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget. (24:31)Zeenah: Dazu gehört alles, womit wir unseren Körper verschönern, wie Kleidung, Schmuck … In diesem Vers wird gesagt, dass Frauen zwei Arten von „Zeenat“ (Schönheit und Schmuck) besitzen: 1. "ma zahara minha" = Das was von der Schönheit und vom Schmuck sichtbar ist. 2. "ma yukhfaina min zinatahunna" = Das, was vom Schmuck nicht sichtbar ist.
Khumur: Damit sind lange Kopftücher gemeint oder Tücher.
Juyoob: Die damaligen Araber ließen ihre Tücher einfach runterhängen und bedeckten nicht ihren Hals. In diesem Vers werden sie ermahnt mit ihren langen Kopftüchern auch den Halsbereich zu verhüllen.
Bei den Muslimen gibt es drei „Intimitätsstufen“. Die erste Stufe ist die Stufe zwischen Ehemann und Ehefrau. In dieser Stufe gibt es keinerlei Begrenzung. Ehemann und Ehefrau dürfen einander nackt sehen und daran ist nichts Schlimmes. Die dürfen miteinander verkehren und sich gegenseitig am anderen Geschlecht erfreuen. Die zweite Stufe der Intimität ist die der Familie, der „nahen Verwandtschaft“. Im Vers 24:31 wird genau aufgezählt, wer zur „nahen Verwandtschaft“ zählt. Eine Frau darf z.B. ihre Haare ihrem Vater, Urgroßvater, … zeigen. Dasselbe gilt für ihren Sohn, ihrem Enkel, ihrem Urenkel, …, ihrem Bruder und ihrem Onkel. Die Begrenzung beginnt bei ihrem Cousin. Hier muss sich eine Muslima verhüllen, da sie ihren Cousin theoretisch heiraten könnte. Hier endet die „nahe Verwandtschaft“ und die nächste Stufe beginnt. In der dritten Stufe, geht es um die Beziehung zwischen einer Muslima und „fremden Männern“ oder Nicht-Mahrams (z.B. Cousin). Gegenüber diesen Personen, darf eine Frau nur ihr Gesicht und ihre Hände zeigen.