AW: Mitarbeiterin im Bürgeramt Frankfurt will nur noch in Burka arbeiten
Ich nicht! Und jetzt???
Ein Gesetz das auf alle bezogen ist hätt ich gern!
ich wusste ganz genau dass sowas jetzt von dir kommt, obwohl ich gehofft hatte, dir eine kleine Einführung in unser Rechtssystem ersparen zu können.
Du hast also erwartet, dass ich dir jetzt einen Auszug auf einem Deutschen Burka-Gesetz zitiere oder ich den paragraphen im Beamtenstatusgesetz nenne, der wortwörtlich sagt: "das tragen einer Burka ist im öffentlichen Dienst nicht gestattet".
Zu deiner Beruhigung, ich glaube soetwas gibt es nicht. was aber noch lange nicht heißt, dass es nicht gegen geltendes recht verstößt, wenn man im dienst eine Burka trägt.
Gesetze sind nämlich schon laut Definition "abstrakt generelle Regelungen, die die rechtsfolgen für eine unbestimmte vielzahl von Einzelfällen regeln".
Der Gesetzgeber hat nämlich hoffentlich besserers zutun als wegen jeder noch so absurden Debatte ein neues Gesetez zu erlassen. sonst wird am ende noch über zuviel Bürokratie geflucht. der § 34 Beamtenstatusgesetz regelt wunderbar alle diese Absurditäten, die man mit gesundem Menschenverstand auch so hätte beantworten könnte, wenn man denn über welchen verfüge :wink:
Du wirst auch kein Gesetz finden, in dem steht: "es ist untersagt andere menschen anzupinkeln" und dennoch wirst du mir zustimmen, dass das Anpinkeln anderer Menschen wohl in deutschland nicht gestattet ist. was macht also der Kläger bzw. sein anwalt? er sucht sich ein gesetz, worunter sein Einzelfall (er wurde von einem Menschen angepinkelt) passt. Was könnte da passen? Sittenwidrigkeit? Körperverletzung? die Subsumbtion von Einzelfällen unter abstrakt generelle Regelungen ist die Hohe kunst der Juristen.
wenn dir das jetzt wieder zu hoch war, dann versuche es mit dem nackten Beamten im Bürgeramt. Das Beamtenstatusgesetz verliert kein wort darüber. Darf der exhibitionistisch veranlagte Beamte deswegen alle Bürger nackt in Empfang nehmen? nur weil es Karl-Heinz, Uta oder Esmaaaaaa vielleicht nicht stören würde?
In deutschland wird wohl die große Mehrheit der Menschen zustimmen, dass ein Mensch in einer Burka nicht vertrauenswürdig ist. Der abstrakte §34 Beamtenstatusgesetz passt also sehr gut auf diesen Einzelfall.