Mord an JohnnyK.

mimish91

Active Member
Das Problem ist, du musst einem oder mehreren Tätern nachweisen, dass sie zugetreten haben und damit den Tod von Johnny herbeigeführt haben.

Ich glaube, dass schon klar, das sie zugetreten haben, oder? Die Frage ist doch leider, ob die Schläge und Tritte kausal für seinen Tod waren. Da der Staatsanwalt meinte, es sei kein Todesvorsatz zu erkennen heißt es wohl, dass sie mit einer Anklage wegen Köperverletzung mit Todesfolge davon kommen. Hier fängt der Strafrahmen bei 3 Jahren Freiheitsstrafe an.
 

Msane

Well-Known Member
Ihr werdet euch wundern was für Larifaristrafen da am Ende rauskommen.

Wobei die Bezeichnung "Strafe" ja auch schon falsch ist, da bei unser Kuscheljustiz für Täter unter 21 Jahren überhaupt keine Strafe vorgesehen ist, sondern nur erzieherische Maßnahmen.
 

mimish91

Active Member
Wobei die Bezeichnung "Strafe" ja auch schon falsch ist, da bei unser Kuscheljustiz für Täter unter 21 Jahren überhaupt keine Strafe vorgesehen ist, sondern nur erzieherische Maßnahmen.

Es sind schon Jugendstrafen vorgesehen, kommt halt auf die Schwere der Schuld an. Die Täter könnten sogar das Höchstmaß von 15 Jahren aufgebrummt bekommen (bei besonderer Schwere der Schuld und Mordanklage). Leider wird es voraussichtlich keine Mordanklage geben, somit hast du wahrscheinlich recht, dass es bei Erziehungsmaßregeln oder eventuell Zuchtmitteln bleibt. Ein traurige Wahrheit!
 
S

sommersonne

Guest
Ach Gottchen.
Jetzt so zartbesaitet. Wenn es ans eigene Eingemachte geht, sieht die Welt auf einmal ganz anders aus.
Da habe ich kein Mitleid.
 

alterali

Well-Known Member
Das Urteil ist 'gefällt', der Verteidiger des Anführers will Revision einlegen.
Die Strafen werden vielen nicht hoch (genug) erscheinen, aber sie sind nicht zur Bewährung ausgesetzt.
 
J

Junimond

Guest
für mich sind die urteile zu milde! ein menschenleben ist zunichte getreten worden, die angehörigen werden für jahre leiden, aber die täter können nach 2-4,5 jahren wieder auf freien fuß. bei guter führung evtl. noch früher. was für eine wischiwaschijustiz!!! unter 8-10 jahren wäre keiner bei mir davon gekommen, aber mich fragt ja keiner!!!
wenn ich mir vorstelle, jemand würde das meinem kind antun..........sage ich nur bachmeier, auch wenn es politisch nicht korrekt ist!
 
M

Mein_Ingomann

Guest
für mich sind die urteile zu milde! ein menschenleben ist zunichte getreten worden, die angehörigen werden für jahre leiden, aber die täter können nach 2-4,5 jahren wieder auf freien fuß. bei guter führung evtl. noch früher. was für eine wischiwaschijustiz!!! unter 8-10 jahren wäre keiner bei mir davon gekommen, aber mich fragt ja keiner!!!
wenn ich mir vorstelle, jemand würde das meinem kind antun..........sage ich nur bachmeier, auch wenn es politisch nicht korrekt ist!

Die Urteile sind vermutlich nicht endgültig. Letztlich konnte nicht ermittelt werden, wer die tötlichen Tritte gegen den Kopf des am Boden liegenden Johnny K. ausführte. Keiner der Täter war bereit, dies zuzugeben obwohl es einer oder mehrere von ihnen gewesen sind. Gleichgültig wie lang oder kurz die Haftstrafen am Ende ausfallen, eines hat der gesamte Prozess bei den Tätern nicht hervorgebracht: Reue oder Einsicht in das Unmenschliche ihrer Tat. Keiner von ihnen macht den Eindruck während oder nach der Haft eine solche Tat nicht wieder zu begehen.
 

Gizelle

Well-Known Member
Juni, ich glaube das geht nicht im Jugendstrafrecht, da gibt es wohl so kurze Maximalstrafen.
Deswegen hat dieses Arschloch wahrscheinlich auch gegrinst bei der Urteilsverkündung.
 
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