Alubehütet
Well-Known Member
Um darauf aufmerksam zu machen, wie absurd die Gesetzeslage ist. Die Öffentlichkeit zu mobilisieren.
Hey Leo,
hier mal ein Tipp aus eigener Erfahrung:
Geht zur Ausländerbehörde in eurer Stadt. Dort nehmt ihr die Eheurkunde, Wohnungsnachweis (Mietvertrag) und Gehaltsnachweis von Dir mit. Ihr braucht auch einen Sprachnachweis (hatten wir vom Goethe Institut Ankara , vielleicht kann sie hier in Deutschland noch einen Kurs 4 Wochen A1 machen? Wenn das vorliegt, dann bekommt sie noch am gleichen Tag gleich eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (so war es bei mir und meinem Mann, war in MUC, hätte nie gedacht dass es so einfach ist.
Lass sie nicht in die Türkei zurück, probier zumindest den Weg wie oben beschrieben!
Viel Glück!
Hı Tamına.. Da waren wır schon. Eın Kurs geht 3 Monate.. Und wenn sıe Deutschland nıcht am 4.OKtober verlaesst haelt sıe sıch ıllegal ın Deutschland auf wurde mır da nur gesagt.
Vor allem: Konsequent Deutsch sprechen. Immer. Eine Bekannte von mir hat mit ihrem Gatten, der mit Null Deutschkenntnissen (war vor der Gesetzesänderung) aus dem Kosovo ins Sauerland kam, nur Deutsch gesprochen, obwohl sie selbst kosovarische Wurzeln hat. Ergebnis: Der Mann spricht jetzt authentisches Sauerländisch. Wie Müntefering.4 Oktober heisst im Klartext, dass sie bereits 2 Wochen in der BRD ist... und vermutlich ihre Deutschekenntnisse kein Stück erweitert hat...
Wäre es denn nicht vorteilhafter, sie hätte während deiner Abwensenheit in der Türkei bereits weiter deutsch gelernt ? So im Selbststudium... und wenn es nur Vokabeln sind...
Die zwei Monate (wovon ich mal 2 Wochen abziehe) hätte sie umgehend hier an einen Kurs teilnehmen müssen... Alleine aus dem Umstand heraus, dass man der eigenen Zielsetzung etwas näher kommt...
Auch wenn die VHS 3 Monate sagt, so kann man doch erstmal 2 Monate teilnehmen und die Deutschkenntnisse vertiefen... Man muss ja nicht gleich mit der Aufenthaltsdauer vor der Nase herumwedeln... Danach von der VHS eine Teilnahmebescheinigung schriftlich ausstellen lassen...
In der TR gleich nochmal 1-2 Monate nachschieben... Dann fliegst du für paar Tage runter und lässt deine Frau die Prüfung nochmals durchlaufen...
Die Gesetze und Regularien der Behörden wird man mit einer Petition nicht einfach umgehen können...
Es gibt auch andere Anbieter als die VHS... z.B. Erwachsenenbildung und externe Bildungsträger, die nur zu Geil auf das Geld von euch sind und u.U. auch mit sich reden lassen...
Wäre jetzt so mein Gedanke...
Sie hat doch schon einen Kurs gemacht und die Aufgaben/Prüfung die @Leo_69 hier mit uns geteilt hat waren nie und nimmer A1 sondern eher B2.4 Oktober heisst im Klartext, dass sie bereits 2 Wochen in der BRD ist... und vermutlich ihre Deutschekenntnisse kein Stück erweitert hat...
Wäre es denn nicht vorteilhafter, sie hätte während deiner Abwensenheit in der Türkei bereits weiter deutsch gelernt ? So im Selbststudium... und wenn es nur Vokabeln sind...
Die zwei Monate (wovon ich mal 2 Wochen abziehe) hätte sie umgehend hier an einen Kurs teilnehmen müssen... Alleine aus dem Umstand heraus, dass man der eigenen Zielsetzung etwas näher kommt...
Auch wenn die VHS 3 Monate sagt, so kann man doch erstmal 2 Monate teilnehmen und die Deutschkenntnisse vertiefen... Man muss ja nicht gleich mit der Aufenthaltsdauer vor der Nase herumwedeln... Danach von der VHS eine Teilnahmebescheinigung schriftlich ausstellen lassen...
In der TR gleich nochmal 1-2 Monate nachschieben... Dann fliegst du für paar Tage runter und lässt deine Frau die Prüfung nochmals durchlaufen...
Die Gesetze und Regularien der Behörden wird man mit einer Petition nicht einfach umgehen können...
Es gibt auch andere Anbieter als die VHS... z.B. Erwachsenenbildung und externe Bildungsträger, die nur zu Geil auf das Geld von euch sind und u.U. auch mit sich reden lassen...
Wäre jetzt so mein Gedanke...
Es ging mir eher um einen allgemeine Deutschkurs... Sollten die Aufbagen tatsächlich dem eines B2 entsprechen, so müsste man dies anhand der Prüfungsunterlagen nachweisen und ggf. Klage einreichen ?Sie hat doch schon einen Kurs gemacht und die Aufgaben/Prüfung die @Leo_69 hier mit uns geteilt hat waren nie und nimmer A1 sondern eher B2.