@Leo_69 , jetzt hatte ich auch Fragen per PN wegen eurer gemeinsamen Sprache bei Facebook - von wohlgesinnten Menschen, die unterschrieben haben.
Offen gesagt: hättest du vorher um Unterstützung und Gegenlesen gebeten, hätte ich dir geraten, den letzten Halbsatz mit Verweis auf deine angeblich schlechten Türkischkenntnisse rauszulassen. Es scheint die Leute zu irritieren und hält andere vielleicht sogar vom Unterschreiben ab.
Zwar immerhin 70 Unterschriften bis jetzt, aber da geht sicher noch was.
Außerdem richtet sich die Petition ja an die Integrationsbeauftragte von Thüringen. Umso besser, wenn ihre möglichen Fragen im Text klar beantwortet sind und nicht erst durch (scheinbare) Widersprüche aufkommen. Ich kann zwar verstehen, wie du es gemeint hattest, du erklärst es ja weiter oben. Aber der entscheidende Punkt ist: Leylas Zwang zum Deutschlernen liegt zunächst mal nur an deutschen Vorschriften - nicht an dir und deinen Sprachfertigkeiten durch das fließende Türkisch!
Dank oben beschriebener PNs bei Facebook bekam ich aber auch was Interessantes zu lesen: wenn du in ein anderes EU-Land ziehst, darf deine Ehepartnerin aus einem Drittstaat (Türkei) laut EU-Recht
ohne Sprachnachweis mit hinziehen! Das wäre bei euch wohl nicht praktikabel, weil du in Deutschland arbeitest. Aber diese Regelung existiert offenbar tatsächlich. Leyla fiele dann nämlich nicht mehr unter das (deutsche) Aufenthaltsgesetz, sondern als Deine Ehefrau unter das Freizügigkeitsgesetz (EU-Recht). Dadurch hätte sie Vorteile.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/w...srecht-in-der-europaeischen-union_126588.html
Wie gesagt, ich würde dringend mit einem Anwalt oder dem Flüchtlingsrat reden, sofern noch nicht passiert.
Die kennen sich besser aus.