Petition für Leyla & Leo

ege35

Well-Known Member
Ich verstehe nicht, warum das in diesem Fall so schwierig ist. Tausenden von Ausländern wird die Familienzusammenführung gewährt. Darunter sind Männer, die mehrere Ehefrauen, die sicher nicht Deutsch sprechen, zu sich holen wollen.
Es spielt doch keine Rolle, ob Leyla in die Türkei zurück will oder nicht - Leo lebt in Deutschland und hat einen Beruf, mit dem er seine Frau versorgen kann. Was spricht gegen Familienzusammenführung?
 

Bintje

Well-Known Member
... zumal das Bundesverwaltungsgericht schon einschlägig entschieden hat (wurde hier schon mehrfach verlinkt, aber passt auch für Leyla und Leo):
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Urteil vom 04.09.2012 - BVerwG 10 C 12.12

Leitsätze:

1. Die in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG getroffene Regelung zum Spracherfordernis ist auf den Ehegattennachzug zu Deutschen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG nur entsprechend anzuwenden. Die verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG gebietet es, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind. Dies enthebt nicht von Bemühungen zum Spracherwerb nach der Einreise.

2. Ein deutscher Staatsangehöriger darf grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, seine Ehe im Ausland zu führen. Das Grundrecht des Art. 11 GG gewährt ihm - anders als einem Ausländer - das Recht zum Aufenthalt in Deutschland.

3. Dies gilt gleichermaßen für den Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen, der eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt.
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Quelle und Volltext: https://www.bverwg.de/040912U10C12.12.0

(..)

Leyla …. gegen die Bundesrepublik Deutschland!

Richtig so, jetzt in die Vollen! Kolay gelsin! :)
 

Leo_69

Well-Known Member
Ich verstehe nicht, warum das in diesem Fall so schwierig ist. Tausenden von Ausländern wird die Familienzusammenführung gewährt. Darunter sind Männer, die mehrere Ehefrauen, die sicher nicht Deutsch sprechen, zu sich holen wollen.
Es spielt doch keine Rolle, ob Leyla in die Türkei zurück will oder nicht - Leo lebt in Deutschland und hat einen Beruf, mit dem er seine Frau versorgen kann. Was spricht gegen Familienzusammenführung?

Mıt Verstaendnıs ıst hıer nıx mehr zu machen. Nur noch Leuten ım Konsulat denen eıner abgeht wenn sıe eınem Deutschen ans Beın pıssen koennen.
 

Bintje

Well-Known Member
Neın. Aber Leute mıt deutschem Ausweıs dıe aber aus eınem Land kommen wo man es nıcht tolerıeren kann das eın Deutscher eıne Moslemın geheıratet hat.
Der eınzıg Deutsche der dort arbeıtet ıst der Chef.

... also machen sie sich, ob absichtsvoll oder nicht, daran zu "beweisen", dass solche Ehen zwangsläufig scheitern? o_O Sieht ganz danach aus. Boah, ist das übel! Das nennt sich institutionalisierter Rassismus, Leo.
 

sommersonne

Well-Known Member
Wäre es da nicht eine gute Idee dem auswärtigen Amt mal mitzuteilen was da in Izmir so vor sich geht? Mit dieser Einstellung gehören die Mitarbeiter mal überprüft und abgelöst. Kann die Rechtsanwältin bestimmt gut formulieren.
 

sommersonne

Well-Known Member
Bei der Klage. Aber erfährt das Auswärtige Amt denn von dieser Klage? Glaube ich nicht und wenn dann legen sie das in die runde Ablage, haben anderes zu tun. Wenn sie aber explizit auf die Vorgänge in Izmir aufmerksam gemacht werden, hast du vielleicht mehr Erfolg. Sie müssen dir ja dann auch antworten. Ich würde es versuchen.
 
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