Die werden sowieso niemals mehr ungesiebte Luft sehen; lebenslang Sicherheitsverwahrung. Das wird sich kein Gutachter trauen, die wieder auf die Menschheit los zu lassen.
Aber kann mir als juristischen Laien mal jemand erklären: Für welche Fälle sind eigentlich die gesetzlichen Höchststrafen vorgesehen, wenn nicht für solche wie diese hier?
Na ja, ich bin ja auch keine Juristin, aber wenn ich es richtig verstanden habe, waren die Angeklagten nicht vorbestraft und haben umfassende Geständnisse abgelegt. Das wurde strafmildernd berücksichtigt. Bei Urteilen fallen grundsätzlich strafmildernde und strafverschärfende Gründe ins Gewicht und werden gegeneinander abgewogen. Das ist normal. Natürlich hätte man ihnen auch lebenslang aufbrummen können statt "nur" 14 beziehungsweise zwölfeinhalb Jahre. Aber bei derart hohen Langstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung ist der Unterschied eher unerheblich. Zwar wird die Sicherungsverwahrung regelmäßig überprüft, aber den Gutachter möchte ich sehen, der ihnen bescheinigt, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Das schriebst Du ja auch, und das sehe ich genauso. Nee, nee..
Mal ab davon, dass sie in der Hackordnung im Knast sowieso ganz unten rangieren dürften, was noch dazukommt: Das Urteil an sich finde ich okay.
Womit ich Bauchweh habe, ist die Bewährungsstrafe für den ursprünglich mitangeklagten Feuerwehrmann Heiko V., dessen Verfahren abgetrennt wurde.
Der 49-jährige Heiko V. aus Stade, der sich den Missbrauch im Internet angeschaut haben soll, war vom Landgericht Detmold in einem separaten Prozess bereits zu
zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Kammer befand ihn der Anstiftung und Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern für schuldig.
https://www.ndr.de/nachrichten/nied...-Haft-fuer-Andreas-V-gefordert,luegde594.html
Ohne die Einzelheiten seines Prozesses zu kennen: das finde ich zu milde. Zwei Jahre sind die oberste Grenze, um eine Haftstrafe noch zur Bewährung aussetzen zu können. Nach meinem Empfinden hätte er ruhig in den Bau wandern können. Aber Gefühle sind nun mal (zum Glück) keine Grundlage für Urteile, und ich weiß nicht, wie die Beweisaufnahme verlaufen ist.