Alubehütet
Well-Known Member
Danke!Ich weiß, was Du meinst. Die Wormser Prozesse. Das zog sich über Jahre.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse
Danke!Ich weiß, was Du meinst. Die Wormser Prozesse. Das zog sich über Jahre.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse
Ich weiss ja nicht...Das sehe ich in dem Fall irgendwie nicht.Den Kindern von Lügde kann man nur mehr Beistand wünschen.
Die werden sowieso niemals mehr ungesiebte Luft sehen; lebenslang Sicherheitsverwahrung. Das wird sich kein Gutachter trauen, die wieder auf die Menschheit los zu lassen.
Aber kann mir als juristischen Laien mal jemand erklären: Für welche Fälle sind eigentlich die gesetzlichen Höchststrafen vorgesehen, wenn nicht für solche wie diese hier?
https://www.ndr.de/nachrichten/nied...-Haft-fuer-Andreas-V-gefordert,luegde594.htmlDer 49-jährige Heiko V. aus Stade, der sich den Missbrauch im Internet angeschaut haben soll, war vom Landgericht Detmold in einem separaten Prozess bereits zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Kammer befand ihn der Anstiftung und Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern für schuldig.
Gibt es ja noch nicht. Das sind die Strafanträge. Aber Danke für die Erklärungen. Besonders das mit den Geständnissen leuchtet mir ein, die vielen Kindern erspart haben werden, auszusagen.Das Urteil an sich finde ich okay.
Gibt es ja noch nicht. Das sind die Strafanträge.
Exakt, genau das ist der Punkt - insofern verstehe ich die Milderungsgründe komplett. Hätte ein umfassendes Geständnis gar keine Auswirkungen, wäre das unter Umständen ein fatales Signal an künftige Täter, alles zu bestreiten und sich fortan in Schweigen zu hüllen mit dem Ergebnis, dass die Kinder ihre Aussagen vor Gericht wiederholen und ihren Peinigern erneut begegnen müssten.Aber Danke für die Erklärungen. Besonders das mit den Geständnissen leuchtet mir ein, die vielen Kindern erspart haben werden, auszusagen.