Rechter Terror

eruvaer

Well-Known Member
Vermutlich, aber deswegen erst garnichts machen? Nicht mal mit den angemeldeten Usern, wo es doh ziemlich leiht ist? Nein, verstehe ich nicht. Freie Meinungsäußerung ist eben auch nicht immer gut, deswegen müssen Nazi-Demos geduldet werden usw.usf. Falsch verstandene Demokratie.
Deswegen ist es wichtig solche Leute zu melden oder ggfs gar anzuzeigen, wenn man selbst etwas liest, das gegen Regeln/Gesetze verstösst.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Ach, der ist das!

Vorausgegangen war eine Informationsveranstaltung über eine Erstaufnahmeeinrichtung, bei der Lübcke sich durch Anhänger einer Kasseler "Pegida"-Sektion provoziert sah und ihnen entgegnete, sie könnten Deutschland verlassen, wenn sie beispielsweise mit christlichen Werten nichts anfangen könnten.
Das hatte ja auch Pirincci in Dresden kommentiert.
Und das rechtfertigt die Täter und die Tat? Er stand übrigens danach Monate unter Polizeischutz.
Ist es wirklich so schwer diese Hetzer im Netz ausfindig zu machen und zu bestrafen?
Nein ist es nicht, die Mittel dazu haben die Behörden sehr wohl. Das mit dem nutzen dieser muss man ihnen wohl nochmal beibringen.

Fairerweise muß man sagen, daß die meisten Leserkommentare bei PI-News dem Herrn Lübcke eine saftige E-Mail schreiben wollen. Einige wenige phantasieren von Demonstrationen vor seiner Haustüre. Natürlich auch die Knalltüten, die von einem Simon-Wiesenthal-Zentrum nach der Revolution faseln.

Ich bin mit solchen Kackbratzen gerne unfair.....du kennst dich verdammt gut bei dem braunen Pack aus.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Und das rechtfertigt die Täter und die Tat? Er stand übrigens danach Monate unter Polizeischutz.
Habe ich was von rechtfertigen gesagt? Mir sagte der Name bislang nichts. Jetzt ist er mir ein Begriff.

„Dann geh doch nach drüben ...“ Wie oft haben wir diesen Satz früher gehört. Und jetzt wird er wieder hervorgekramt, und das von einem CDU-Mann, und ist doch so wohltuend anders gemeint!? :)
Nein ist es nicht, die Mittel dazu haben die Behörden sehr wohl. Das mit dem nutzen dieser muss man ihnen wohl nochmal beibringen.
Das halte ich für sehr schwierig, an die IP-Adresse nur ranzukommen, wenn die Hoster die nicht rausrücken wollen. Hoffentlich.
Ich bin mit solchen Kackbratzen gerne unfair.....du kennst dich verdammt gut bei dem braunen Pack aus.
Ich bin halt die Kommentare überflogen ... Bis der PI-News-Server zum zweiten Mal binnen Tagen übel verdeckte :D
 

eruvaer

Well-Known Member
Denunzieren!
Bei Rot, Beim Grillen. Bei 60 innerorts.
Glaub mir ruhig, dass ich nicht jeden groben Fehltritt melde, aber das Internet ist voll von massiver Volksverhetzung, von ernstzunehmenden Androhungen von Gewalt (mit Nennung der Klarnamen auch von Verwandten, Freunden, Adresse oder Arbeitsplatz) oder auch Empfehlung giftiger Substanzen zur Einnahme, wenn jemand online um Ratschläge für das schwer erkrankte Kind bittet. Alles andere als eine Empfehlung schnellstmöglich den nächsten Arzt aufzusuchen ist fahrlässig. Sachen wie Wadenwickeln oder Schmerzmittel empfehlen ist grenzwertig - die Einnahme von Bleich-/Lösungsmitteln empfehlen und eine erste Verschlechterung der Situation als normal darstellen - das ist Anleitung zum Kindesmissbrauch und gehört mindestens dem Seitenbetreiber gemeldet. Schreiben sein Kind oder Haustier derart zu behandeln ist Misshandlung und gehört den Behörden gemeldet.
 

Bintje

Well-Known Member
Ha! Die Urteile gegen die "Gruppe Freital" sind rechtskräftig. :)
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Beschluss vom 16. Mai 2019 - 3 StR 575/18

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden verworfen, durch das zwei der Angeklagten wegen Rädelsführerschaft und die übrigen jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts waren die Angeklagten Rädelsführer bzw. Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Gruppe Freital", die sich spätestens Mitte Juli 2015 in Freital gegründet hatte und deren Ziel es war, die rechtsextremistische Gesinnung ihrer Mitglieder durch die Begehung von Sprengstoffanschlägen gemeinsam durchzusetzen. Die Angeklagten planten und begingen die Anschläge, indem sie pyrotechnische Sprengkörper gegen Asylbewerberunterkünfte und gegen Eigentum und Besitz von Vertretern des politisch linken Spektrums einsetzten. Sie verfolgten das Ziel, ein Klima der Angst und der Repression zu erzeugen. Asylbewerber sollten durch die Taten zur Ausreise veranlasst werden. Bei einem der Angriffe auf eine Asylbewerberunterkunft nahmen sie, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelnd, den Tod der Bewohner billigend in Kauf, wozu es indes nicht kam. Wegen dieser Tat sind die tatbeteiligten Angeklagten deshalb auch wegen versuchten Mordes bzw. Beihilfe dazu verurteilt worden.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die jeweils erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts sowie auf Verfahrensbeanstandungen gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Oberlandesgericht Dresden - Urteil vom 7. März 2018 - 4 St 1/16

Karlsruhe, den 5. Juni 2019

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Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/Sh...16EAFA57976C30D6307A863E.2_cid368?nn=10690868

Weiterlesen: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gruppe-freital-bgh-weist-revisionen-zurueck-a-1270855.html
 
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