Afd in Sachsen hat sich noch nicht erledigt.
Man will klagen wegen Ausschluss von politischer Parizipation, d. h. gegen den Ausschluss von einem Grundrecht. Auch wenn der Klage nicht stattgegeben wird, weil es ausreichende Gründe gibt, die Betreffenden nicht zur Wahlliste zuzulassen, wird die Nummer bösen Wind machen, und die Sachsen werden skandieren, dass sie nicht wählen dürfen. Ich befürchte Schlimmstes, sowas wie einen sächsischen AfD-Ministerpräsidenten, der dann eigenmächtig Landesminister bestellt usw.