Sachsen Landtagswahl: AfD hat sich erledigt :D

Bintje

Well-Known Member
In Kauf zu nehmen, dass ein demokratisches Wahlergebnis aufgrund eines parteiinternen Verfahrensfehlers verfälscht wird, geht zu weit und ist niemandem zu vermitteln.

Stimmt, aber unterm Strich läuft's wohl darauf hinaus, was die Richter meinen. Wohlgemerkt: meinen.
Die Dame im Verfassungsblog hat ja auch nur eine rechtliche Einschätzung geäußert. Die könnte möglicherweise auch anders ausfallen, keine Ahnung, aber unbegründet hat der Wahlausschuss sicher nicht entschieden.
 

eruvaer

Well-Known Member
In Kauf zu nehmen, dass ein demokratisches Wahlergebnis aufgrund eines parteiinternen Verfahrensfehlers verfälscht wird, geht zu weit und ist niemandem zu vermitteln.
Das ist doch kein parteiinterner Verfahrensfehler o_O
Bei ihren internenAbstimmungen können sie ja aso viel Murks bauen wie sie wollen, aber dieses Verfahren war eben nicht intern.
Versteh ich das richtig, dass du hier die Grundregeln unserer gültigen Demokratie aufweichen möchtest?

Ich weiss auch, dass es nervig bisweilen sogar lebensgefährlich sein kann, wenn ein Verfahren wegen Verfahrensfehlern als ungültig erklärt wird. Ich will nicht wissen, wie viele tatsächliche Mörder wegen so einem Bockmist frei herum laufen - Ich will aber auch nicht wissen, wie viele weitereunschuldig im Gefägnis sässen, würden diese Verfahrensfehler einfach ignoriert.

Sie wollen jetzt bei den grossen mitspielen, dann müssen sie auch die Regeln kennen(lernen).
Andere Parteien hatten diese Probleme vor ihnen. Sie könnten sich einen Berater anschaffen, der sich mit sowas auskennt und ggfs abklärt ob dieser oder jener Schritt negative Konsequenzen hat. Rechtsverdreher werden sie ja ausreichend in der Partei vertreten haben.

Das Maximum der Gefühle wäre das Einräumen einer erneuten Frist, damit sie ein gültiges Verfahren auf die Beine stellen können.
Aber diese Abstimmung ist falsch gelaufen. Fertig aus.
 

Skeptiker

Well-Known Member
Das ist doch kein parteiinterner Verfahrensfehler o_O
Bei ihren internenAbstimmungen können sie ja aso viel Murks bauen wie sie wollen, aber dieses Verfahren war eben nicht intern.
Versteh ich das richtig, dass du hier die Grundregeln unserer gültigen Demokratie aufweichen möchtest?

Ich weiss auch, dass es nervig bisweilen sogar lebensgefährlich sein kann, wenn ein Verfahren wegen Verfahrensfehlern als ungültig erklärt wird. Ich will nicht wissen, wie viele tatsächliche Mörder wegen so einem Bockmist frei herum laufen - Ich will aber auch nicht wissen, wie viele weitereunschuldig im Gefägnis sässen, würden diese Verfahrensfehler einfach ignoriert.

Sie wollen jetzt bei den grossen mitspielen, dann müssen sie auch die Regeln kennen(lernen).
Andere Parteien hatten diese Probleme vor ihnen. Sie könnten sich einen Berater anschaffen, der sich mit sowas auskennt und ggfs abklärt ob dieser oder jener Schritt negative Konsequenzen hat. Rechtsverdreher werden sie ja ausreichend in der Partei vertreten haben.

Das Maximum der Gefühle wäre das Einräumen einer erneuten Frist, damit sie ein gültiges Verfahren auf die Beine stellen können.
Aber diese Abstimmung ist falsch gelaufen. Fertig aus.
Die Frage die sich hier aber stellt ist, ob es überhaupt ein Verfahrensfehler war! Hast du dir die Einschätzung der Frau Schöneberger durchgelesen? Darum geht es!
Möglicherweise ein Bärendienst für die Demokratie, meint Sophie Schönberger, Professorin für Öffentliches Recht, im Verfassungsblog.

https://verfassungsblog.de/demokrat...et7K_LctG5zllvAIX-qHUGad8w6R3RJC2rPDHXnzak7Xw

o_O

@alterali hat ähnliche Bedenken geäußert nachdem er sich die Mühe gemacht hat, das Wahlgesetz durchzulesen.
 

Bintje

Well-Known Member
Das ist doch kein parteiinterner Verfahrensfehler o_O
Bei ihren internenAbstimmungen können sie ja aso viel Murks bauen wie sie wollen, aber dieses Verfahren war eben nicht intern.

Doch, war es: es ging um zwei Parteitage, bei denen a) ein neuer Versammlungsleiter bestimmt, b) das gesamte Wahlverfahren geändert und c) diejenigen Parteimitglieder ausgetauscht wurden, die das alles beeiden mussten.
So reichten sie zwei Listen ein und besserten erst später nach. Das ganze Verfahren hat der Wahlausschuss moniert. Nachzulesen hier mitsamt Begründung:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/kuerzung-afd-landesliste-sachsen-100.html

Und in längerer Fassung da: https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-sachsen-liste-fehler-1.4516003

.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Hat die Frau Professor auch die Wahlordnung der AfD Sachsen gelesen? In der wird auf die Wahlordnung der AfD Bund verwiesen!

(2) Wahl der Listenkandidaten Bei der Wahl der Listenkandidaten entscheidet die Aufstellungsversammlung welches der folgenden Wahlverfahren zur Durchführung kommen soll
a) Herkömmliches Einzel-/Gruppenwahlverfahren gemäß § 6.
b) Akzeptanzwahlverfahren nach § 7.
c) Zwei-Stufen-Wahlverfahren gemäß § 8.

Link

Und sorry @eruvaer Mord wird nach den StGB verhandelt hier geht es um Verfassungsrechte. Dein Vergleich ist :eek:

Und nicht zu vergessen.....bei denen treiben sich eine Menge Juristen rum, denen hätte zumindest ein kleines Lichten den Weg zeigen können. Wenn schon nicht die Alarmglocken läuten.
 
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