AW: Sozialsystem in Deutschland ungerecht?
wie gesagt..

..im bewerte den text nicht so hart..eher als triefenden sarkasmus...
deswegen beisse ich mich daran gar nicht so sehr fest..wenn jemand in drei monaten soviel arbeitslosengeld bekommt, wird er vorher dementsprechende einzahlungen gemacht haben..also war doch alles ok..
Die Höhe des ALG 1 bemisst sich danach, wie hoch der vorherige Verdienst war. (Bis zu einer Bemessungsgrenze damit hier niemand ins Träumen gerät). Einen Gründungs
Zuschuss gibt es auch nur dann, wenn
-ein tragfähiges und von dritten geprüftes Konzept vorliegt
- noch mindestens für 150 Tage ein Anspruch auf ALG 1 vorliegt.
Der Zuschuss ist also eine "
anstatt Leistung" und kein Geschenk. Statt ALG gibt es den Gründungszuschuss. Hätte Richie nichts getan hätte er das Geld auch bekommen, weil er Anspruch darauf hatte, wäre aber immer noch arbeitslos.
Die gute Nachricht ist: Er war nur 3 Monate arbeitslos. Und das ist doch der Sinn der Verwaltung; Leute in Arbeit zu bringen von der sie langfristig leben können.