alterali
Well-Known Member
Wie willst du denn ein Obergrenze mit dem Grundgesetz in Einklang bringen? GG 16 a
Etwa: Politische Verfolgte genießen Asylrecht,
a) sofern sie nicht in Scharen aus Kriegsgebieten flüchten
b) sofern sie nicht muslimisch sozialisiert wurden
c) sofern sie den Arbeitsmarkt bereichern
Die Einreise über sichere Drittländer kann ja jetzt schon blockiert werden und wird es auch. Nur einmal war dies nicht der Fall zum Schutz der Flüchtlinge, weil Orban sie wieder dorthin verfrachtet hätte, woher sie gekommen sind, in den Matsch der Balkanroute. Beschwere dich bei Orban, wenn du mit der Nummer immer noch zu knacken hast, nicht bei Merkel oder den Verfassungsgerichten. Wenn Orban et all die EU-Verfassung brechen, kann dies für die Bundesrepublik nicht heißen, auch noch das Recht zu brechen. Heute "die", morgen "du", wenn es kein Recht mehr gibt.
16a hat noch keiner in frage gestellt, oder hab ich irgendwo was nicht mitbekommen.