Mendelssohn
Well-Known Member
Z. B. daß Beamte ihren Beamtenstatus aufgeben sollen, wenn sie ins Parlament gewählt werden. Ärzte geben auch nicht ihre Approbation auf, wenn sie in Parlament gewählt werden. damit wird das passive Wahlrecht eingeschränkt.Ich kann da jetzt, ehrlich gesagt, nichts anti-demokratisches erkennen. Aber vllt nennst du die Punkte, welche anti-demokratisch sind.
Die Ausführungen dazu finden sich ziemlich am Anfang. Das gleiche gilt für die Forderung, daß Abgeordnete nicht in die Regierung sollen. Der Kanzler beruft laut Verfassung die Minister, die ihm am geeignetsten erscheinen. Dies dürfen auch Abgeordnete sein, muß es aber nicht. Auch ist der kanzler frei, Parteilose in sein Kabinett zu berufen. Der Kanzler sollte in der Wahl seiner Minister nicht eingeschränkt sein. Allein das BGB setzt Grenzen.
So betrachtet kann man jeden einzelnen Paragraphen auseinandernehmen.
Frage mal die Schweizer, was sie davon halten, als Demokratie-Vorbild der AfD herhalten zu müssen!
BTW wurde das Minarett in der Schweiz nach der Volksabstimmung verboten und wurden bestehende zurückgebaut?
Demokratie und Volksabstimmung sind nicht das gleiche. Demokratie ist dem Allgemeinwillen verpflichtet, das Volk nur sich selbst und kann deshalb nach Gutdünken abstimmen. Der Allgemeinwille ist nicht identisch mit einem nationalen Willen, der nur ein Einzelwille ist. Der Allgemeinwille muß sich vor dem Richterstuhl der humanitas verantworten, d. h. vor allen Menschen dieser Welt, christlich ausgedrückt. vor den Lebenden und den Toten. Das ist der Geist der Demokratie. Davon steht im AfD Programm gar nichts, nur von Ich, Ich und Ich.