Täter im Fall Tugce könnte bald freikommen

noname75

Well-Known Member
Deswegen werden Kampfsportler in solchen Fällen auch als Waffenträger angesehen. Z.b. kloppt ein Boxer, Karateka, KickBoxer usw. einen unbewaffneten Menschen um, dann sieht das Gericht das als Waffennutzung an. Es werden dann auch ganz andere Strafmaße ausgesprochen. Natürlich alles Situationsabhängig zu bewerten.

Kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit an. Verteidigst du dich weil er dich zusammen schlagen will und du hast Zeugen, sieht es schlecht aus für den Angreifer. Selbst wenn er verletzt wird. Schlägst du natürlich wie ein kranker auf ihn ein ist es egal ob er angefangen hat. Dann biste als Kampfsportler fällig.
 

eruvaer

Well-Known Member
Meines Wissens nach, war/ istd er Täter kein Boxer.
sag ich auch nicht. wollte nur darauf hinweisen, dass ein Schlag durchaus verheerende Folgen haben kann und das nicht gänzlich unbekannt ist. eher im Gegenteil.
Deswegen werden Kampfsportler in solchen Fällen auch als Waffenträger angesehen. Z.b. kloppt ein Boxer, Karateka, KickBoxer usw. einen unbewaffneten Menschen um, dann sieht das Gericht das als Waffennutzung an. Es werden dann auch ganz andere Strafmaße ausgesprochen. Natürlich alles Situationsabhängig zu bewerten.
und weil er in keinem Kampsortverein war, ist seine potentielle Waffe nur ne Faust...

Meinetwegen hat er ihr eine gesemmelt. Das ist aber ein Unterschied zum "auf jemanden einschlagen".
für mich ist es genau das. er hat sie nicht verprügelt, nicht verdrescht, nicht durchgeprügelt, etc. aber ein Schlag ist schon einschlagen(d) ...ist aber keine Grundsatzfrage sondern Definitionssache...einverstanden?

*edit:
was wohl Grund für das Strafmaß ist, aber für den Knockout, der zum ungebremsten Aufprall führte, hat es ja scheinbar gereicht...
 

nordish 2.0

Well-Known Member
aber ein Schlag ist schon einschlagen(d) ...ist aber keine Grundsatzfrage sondern Definitionssache...einverstanden?
Mir geht es nur darum, dass man ja rein theoretisch jemanden, der einem eine Semmelt wegen versuchten Mordes anklagen könnte.
Wenn man damitg rechnen muss, dass ein Schlag (nicht von einem Boxer ausgeführt) jemanden töten kann, dann ist das die logische Schlussfolgerung.
 

alterali

Well-Known Member
Mir geht es nur darum, dass man ja rein theoretisch jemanden, der einem eine Semmelt wegen versuchten Mordes anklagen könnte.
Wenn man damitg rechnen muss, dass ein Schlag (nicht von einem Boxer ausgeführt) jemanden töten kann, dann ist das die logische Schlussfolgerung.

Zu einem Mord gehört mehr als nur der Schlag.

Nach Deiner Logik: Schubst Du jemanden, stellst jemanden ein Bein, ziehst ihm den Stuhl weg...............etc., dann bist Du ein Killer!
 

Msane

Well-Known Member
Glaubt ihr wirklich, der Mann empfindet keine Reue und es wäre ihm egal, dass er eine junge Frau getötet hat?

Natürlich tuts ihm leid, aber nur um sich selbst weil er jetzt die Justiz am Hintern hat und man sein Name kennt.

Lasst euch doch nicht von solchen Typen verarschen, ist doch jedesmal dasselbe, kaum ist die Kamera weg wird wieder blöd rumgegrinst und mit Kumpels rumgefeixt.


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noname75

Well-Known Member
Es ist im Grunde keine definitionssache.
Zu einem Mord gehört mehr als nur der Schlag.

Nach Deiner Logik: Schubst Du jemanden, stellst jemanden ein Bein, ziehst ihm den Stuhl weg...............etc., dann bist Du ein Killer!

So ist es. Es ist ein erheblicher Unterschied ob man mutwillig tötet oder man jemanden schlägt. Guckt euch mal das Strafmaß an wenn sie durch den Schlag ne Platzwunde gehabt hätte.

Schlägereien gibt es wie Sand am Meer. Kann man jedes Wochenende in ner dorfkneipe sehen. Der Unterschied ist nur der, dass sich zwei Schlägen, einer verliert und mit nem dicken Auge nachhause geht und fertig. Selbst bei einer Anzeige kommt da nicht viel raus. Häufig gehen die noch einen trinken. Besoffenen torfköppe.

Der Typ ist ein asi, keine Frage. Ich bezweifle aber das er sie töten wollte und das ist ein großer Unterschied zu einem Mörder.
 

Msane

Well-Known Member
Man schlägt nicht nach anderen Menschen, und wenn doch dann muss der Schläger auch für die Folgen seiner Tat geradestehen, ein "Hoppla das habe ich aber so nicht gewollt" zählt nicht, dass hätte er sich vorher überlegen sollen bevor er nach der Frau geschlagen hat.
 
P

Pit 63

Guest
Entweder vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung, würde ich sagen.
 
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