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Yaso1982
Guest
Wenn ich kein Alkohol von 22 - 06 bekomme, dann ist das vertretbar. Von 06 - 22 jedoch nicht.
Jetzt muss man aber sehen, mit wie vielen Existenzen gespielt wird, wenn der Ausschank und der Verkauf ab 22 Uhr verboten wird. In dem Artikel steht, dass dieses Verbot nur für neue Betreiber gilt. Also wenn jetzt einer auf die Idee kommt sein Büfe zu verkaufen, dann kann er den Laden sofort schließen, wer kauft ein Büfe, bei dem nach 22 Uhr kein Alkohol verkauft werden darf?
Ich, als nicht Trinkerin, habe zwar kein Problem damit, aber hier hätte man das Volk entscheiden lassen sollen..