AW: Ungarn: Pressefreiheit ade
So gesehen schließt die Betrachtung des einen nicht das andere aus. Das heisst die technischen Möglichkeiten um zu seinem Recht zu kommen und die Betrachtung von Moral oder Werten.
Nein, es schließt sich nicht unmittelbar aus und ist wohl auch individuell oft von ehrbaren Motiven getragen. Ich halte trotzdem nichts von der - in ihrer Intensität doch etwas fadenscheinigen - Renaissance der Moral und Werte in der Politik. Moral und Werte sind etwas für Individuen. Europapolitiker, die besonders in der Gefahr stehen, von der Geschichtsträchtigkeit ihres Handelns benebelt zu werden, schreiben gern mal etwas in der Richtung fest, wo man sich dann als Anwender fragen muss, was nun Moral und was Gesetz ist. Um aus der Existenz so schwammiger Floskeln abzuleiten, 500 Millionen Europäer hätten sich demokratisch auf eine gemeinsame Moral und gemeinsame Werte geeinigt, muss man eine besondere Liebe zu diesem Makel der europäischen Legislative haben, sonst wäre es vermessen. Demokratische Prozesse richten sich primär auf Rechtssetzung oder auch Rechtsakte. Recht hat mit Moral und Werten nur insofern etwas zu tun, als dass die Demokratie dafür sorgen kann, dass die Rechtsanwendung größtmögliche Akzeptanz findet, wenn sie auf die persönliche Moral und die persönlichen Werte jedes Einzelnen trifft. Der Gedanke, man könne die trockenen Paragraphen doch einfach mal beiseite wischen und die komplexe Rückkopplung zum allgemeinen Empfinden etwas verkürzen, hat etwas Verlockendes, führt aber zu nichts Gutem. Ihn immer öfter und besonders gern, wenn es um "was wichtiges" geht, anzuregen, wirkt politisch bodenständig, ist aber reine Demagogie.
Es zählt zu den großen Errungenschaften der Rechtsstaaten, Wertvorstellungen aus der Rechtsfindung, und damit den individuellen und staatlichen Freiheiten, jedenfalls auf der materiellen Ebene auszuschließen. Leider hat das BVerfG selbst dies für das Grundgesetz durch das Postulat der "objektiven Werteordnung" konterkariert, was bislang aber unschädlich blieb. Wenn auf Moral und Werte zurückgegriffen wird, dann regelmäßig zur Rechtsbeugung. Die mag man manchmal ganz angenehm finden, das ist sie aber der Sache nach nicht.
Die tatsächliche Wirkung des moralisierenden Vorgehens in der Politik ist, dass eine effektiv ausgelegte, quasi betriebsbereite, politische und rechtliche Mechanik gehemmt wird. Selbstverständlich können auch die Kommission oder Mitgliedsstaaten gegen Ungarn klagen. Es lässt sich bei strikter Auslegung sogar eine Rechtspflicht dazu finden. Dass ich es in meinem Kommentar mal bei der Privatwirtschaft bewenden ließ, hat mit meinem Realismus zu tun. Das ungarische Mediengesetz verletzt schlicht jeden EU-Bürger, da er morgen schon ein Medienunternehmen in Ungarn gründen kann. Anstatt nun also die rechtlich geschützten Interessen der EU-Bürger wirksam zu vertreten, heuchelt man lieber Hilflosigkeit, mahnt und appelliert. Am Ende der Profilierungsshow steht vermutlich ein diplomatischer "Durchbruch", der seinerseits unkritisiert rechtswidrig und insgesamt suboptimal - eben ein Kompromiss - sein darf.
Das ist im Übrigen nicht die einzige Baustelle. In der Finanzmarktregulierung wurden viele potenziell hilfreiche Gesetze allein durch das medienwirksame Beklagen der fehlenden Moral (juristischer Personen!) eingespart.