Mendelssohn
Well-Known Member
Gerichte sind keine wirtschaftlichen Interessenverbände.Stimmt, aber man darf nicht vergessen das die das auch nicht aus Gründen des Umweltschutzes oder Klimaschutz machen. Sie wissen das sich heutzutage Produkte, die nicht mit Nachhaltigkeit, ökplogisch, natürlich usw. werben können, nicht mehr gut verkaufen lassen.
Sie prüfen den Fall nach geltendem Recht.
Emissionsauflagen können z. B. nicht durch präsidialen Twitterbescheid gänzlich aufgehoben, sondern allenfalls - nachdem es durch dutzende Instanzen gegangen ist - modifiziert werden. Trump kann nicht geltendes Recht aufheben, allenfalls können Republikaner Gesetzesvorlagen in den jeweiligen Staat, in die jeweilige Kommune einbringen.