László
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Ein großes Wort gelassen ausgesprochen. Ich bin geneigt Dir zuzustimmen.
Snowden hat sich absolut legal verhalten, streng an die US-Gesetze gehalten.
Einspruch abgelehnt!Einspruch Euer Ehren! Snowden war Intelligence Analyst bei Booz Allen Hamilton, einem Vertragsunternehmen der US Geheimdienste. Die Unterlagen, die ihm zugänglich waren und die er „geleaked“ hat, waren alle als streng geheim (und höher) eingestuft. Mit der Weitergabe geheimer Regierungsdokumente hat er gegen dutzende Bundesgesetze sowie gegen die von ihm unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtung verstoßen.
Es gibt nichts, was Du von Snowden weißt.
Und ich halte mich schon für gut auf dem Laufenden.
In Deutschland ist das so. Wobei auch da z.B. Persönlichkeitsrecht gilt; ein Journalist darf auch nicht alles veröffentlichen, z.B. nicht Paparazzi-Fotos der Kinder der Caroline von Monaco.Was ich aber häufiger gelesen habe, weil wichtig, sind die Belehrungen zum Umgang mit vertraulichen Dokumenten. Es ist nämlich mal wieder genau anders herum, als wie Du es schilderst.
Strafbar macht sich der Wistleblower, der die vertraulichen Dokumente „leaked“, sehr wohl ... der Journalist, der das Material veröffentlicht, tut dies straffrei und braucht seine Quelle nicht zu nennen. Er kann auch nicht dazu gezwungen werden. Alles andere wäre völliger Quatsch.