WikiLeaks Gründer unter Vergewaltigungsverdacht

László

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Snowden hat sich absolut legal verhalten, streng an die US-Gesetze gehalten.

Einspruch Euer Ehren! Snowden war Intelligence Analyst bei Booz Allen Hamilton, einem Vertragsunternehmen der US Geheimdienste. Die Unterlagen, die ihm zugänglich waren und die er „geleaked“ hat, waren alle als streng geheim (und höher) eingestuft. Mit der Weitergabe geheimer Regierungsdokumente hat er gegen dutzende Bundesgesetze sowie gegen die von ihm unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtung verstoßen.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Einspruch Euer Ehren! Snowden war Intelligence Analyst bei Booz Allen Hamilton, einem Vertragsunternehmen der US Geheimdienste. Die Unterlagen, die ihm zugänglich waren und die er „geleaked“ hat, waren alle als streng geheim (und höher) eingestuft. Mit der Weitergabe geheimer Regierungsdokumente hat er gegen dutzende Bundesgesetze sowie gegen die von ihm unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtung verstoßen.
Einspruch abgelehnt!

Snowden hat eben nicht wie Assange Geheimdokumente wild durch die Gegend geworfen. Er hat sie nur etablierten Presseorganen zukommen lassen: Guardian, Spiegel, Washington Post. Und das ist, was man nach der Watergate-Affäre in den USA ausdrücklich darf. Was die dann veröffentlichen in einem höherstehenden Interesse der Öffentlichkeit, fällt in deren Verantwortungsbereich.

Es gibt nichts, was Du von Snowden weißt. Deswegen konnte die Bundesstaatsanwaltschaft auch die NSA-Ermittlungen so schnell einstellen: Sie haben keine Beweise, nicht ein einziges authentisches Dokument. Sie haben nur Presseberichte, daß es sie gäbe.

Pentagon-Papers, Watergate: Man hat in den USA gesehen, daß nicht jede Schweinerei des Staates geheim bleiben darf.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Ich meinte: Du weißt nichts unmittelbar von Snowden über sein Wissen. Du weißt nicht von Snowden, daß der NSA die Kanzlerin abgeschnorchelt hat, Du weißt es aus dem SPIEGEL. Klar wissen wir eine Menge über Snowden, das meine ich nicht. Aber Snowden hat selber nichts „geleaked“, nichts veröffentlicht. Er hat nur weitergereicht, und die haben dann veröffentlicht, was sie verantworten konnten. Und das geht nach US-Recht klar.
 

László

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Übrigens ... ich lese den Spiegel nicht. Sag bloß Du liest diese Bildzeitung für Akademiker?

Was ich aber häufiger gelesen habe, weil wichtig, sind die Belehrungen zum Umgang mit vertraulichen Dokumenten. Es ist nämlich mal wieder genau anders herum, als wie Du es schilderst.

Strafbar macht sich der Wistleblower, der die vertraulichen Dokumente „leaked“, sehr wohl ... der Journalist, der das Material veröffentlicht, tut dies straffrei und braucht seine Quelle nicht zu nennen. Er kann auch nicht dazu gezwungen werden. Alles andere wäre völliger Quatsch.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Was ich aber häufiger gelesen habe, weil wichtig, sind die Belehrungen zum Umgang mit vertraulichen Dokumenten. Es ist nämlich mal wieder genau anders herum, als wie Du es schilderst.

Strafbar macht sich der Wistleblower, der die vertraulichen Dokumente „leaked“, sehr wohl ... der Journalist, der das Material veröffentlicht, tut dies straffrei und braucht seine Quelle nicht zu nennen. Er kann auch nicht dazu gezwungen werden. Alles andere wäre völliger Quatsch.
In Deutschland ist das so. Wobei auch da z.B. Persönlichkeitsrecht gilt; ein Journalist darf auch nicht alles veröffentlichen, z.B. nicht Paparazzi-Fotos der Kinder der Caroline von Monaco.

US-Recht kennt einen sehr hohen Whistleblower-Schutz: Sofern er sein Material jemandem weitergibt, der damit verantwortlich umgeht. (Sinn ist, daß z.B. nicht Informationen veröffentlicht werden, die es z.B. möglich machen, amerikanische Agenten auffliegen zu lassen. Bzw., so dies unvermeidbar ist, werden sie zumindest vorher gewarnt. Dafür sorgt im Zweifel die Rechtsabteilung des Qualitätsmediums – Oder eben haftet dafür. Nicht aber der Whistleblower. Sondern der Veröffentlicher.) Nach deutschem Recht könnte Snowden sich des Geheimnisverrats schuldig gemacht haben, nicht aber nach amerikanischem.
 
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