zurück in die Türkei auswandern

janset35

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AW: zurück in die Türkei auswandern

janset, nimm dir wirklich mal ein bisschen Zeit und google dich durch das Thema durch. Oft findet man die nötigen Infos durch Zeitungsartikel, die Gerichtsurteile zitieren. Aber auch bei der Arbeitsagentur findet man einige Infos, wenn man nur geduldig sucht. Oder lass dir einen Beratungstermin geben.

Wir sind hier alles keine Spezis, die sichere Antworten geben können.


ich suche ja schon tagelang durch www aber finde echt keine antworten die einen sagen ja die anderen nein. über die türkei findet man solche fälle garnicht!
es hätte ja sein können das hier leute sind die mir echt hätten meine fragen beantworten können.
aber das man teilweise nur angepampt wird weil man nachfragt versteh ich garnicht!
naja ein paar sätze bin ich schlauer.
danke euch
 

Aylin2009

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AW: zurück in die Türkei auswandern

ich suche ja schon tagelang durch www aber finde echt keine antworten die einen sagen ja die anderen nein. über die türkei findet man solche fälle garnicht!
es hätte ja sein können das hier leute sind die mir echt hätten meine fragen beantworten können.
aber das man teilweise nur angepampt wird weil man nachfragt versteh ich garnicht!
naja ein paar sätze bin ich schlauer.
danke euch

Wahrscheinlich liegt das daran, dass es doch immer auf den konkreten Einzelfall ankommt, sprich wurde vorher eingezahlt, wenn ja wie lange, besteht schon ein Arbeitsvertrag im neuen Land, hat der Bearbeiter gute Laune um sein Ermessen weitestmöglich auszuspielen............

Also ich weiß, dass die in Belgien ihren Arbeitslosen noch ein bisschen Startkapital mit auf den Weg geben, wenn man sich richtig abmeldet. Sollte es sowas in Deutschland auch geben (das wäre die erste Frage bei der ich ansätzen würde) dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man zusätzlich noch 3 Monate Geld bekommt. diese drei Monatsregelung kenne ich nur, bei der Abmeldung auf Probe zum Zwecke der Arbeitssuche.

was dich betrifft würde ich gezielt nach der drei-monatsregelung suchen. Ich weiß, dass es da eine Infoseite bei der Arbeitsagentur gibt. dort steht dann entweder, dass es bei Arbeitssuche in den EU-Mitgliedstaaten gilt, oder aber als Zusatz, dass es auch für Norwegen, die Schweiz usw. und ggf. aufgrund irgendeines Abkommens für die Türkei gilt. Sollte das dort nicht stehen, dann darfst du auch davon ausgehen, dass es das dort eben nicht gibt.

Manchmal findet man auch nicht, was man sucht, weil es das einfach nicht gibt.

Und um dann wirklich auf nummer sicher zu gehen, würde ich mir einfach mal einen Termin beim Arbeitsamt geben lassen und meine Fragen ganz direkt stellen. Die haben eine Beratungspflicht, auch wenn sie das gerne mal vergessen.
 

janset35

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AW: zurück in die Türkei auswandern

Wahrscheinlich liegt das daran, dass es doch immer auf den konkreten Einzelfall ankommt, sprich wurde vorher eingezahlt, wenn ja wie lange, besteht schon ein Arbeitsvertrag im neuen Land, hat der Bearbeiter gute Laune um sein Ermessen weitestmöglich auszuspielen............

Also ich weiß, dass die in Belgien ihren Arbeitslosen noch ein bisschen Startkapital mit auf den Weg geben, wenn man sich richtig abmeldet. Sollte es sowas in Deutschland auch geben (das wäre die erste Frage bei der ich ansätzen würde) dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man zusätzlich noch 3 Monate Geld bekommt. diese drei Monatsregelung kenne ich nur, bei der Abmeldung auf Probe zum Zwecke der Arbeitssuche.

was dich betrifft würde ich gezielt nach der drei-monatsregelung suchen. Ich weiß, dass es da eine Infoseite bei der Arbeitsagentur gibt. dort steht dann entweder, dass es bei Arbeitssuche in den EU-Mitgliedstaaten gilt, oder aber als Zusatz, dass es auch für Norwegen, die Schweiz usw. und ggf. aufgrund irgendeines Abkommens für die Türkei gilt. Sollte das dort nicht stehen, dann darfst du auch davon ausgehen, dass es das dort eben nicht gibt.

Manchmal findet man auch nicht, was man sucht, weil es das einfach nicht gibt.

Und um dann wirklich auf nummer sicher zu gehen, würde ich mir einfach mal einen Termin beim Arbeitsamt geben lassen und meine Fragen ganz direkt stellen. Die haben eine Beratungspflicht, auch wenn sie das gerne mal vergessen.

hast du einen link wo das drinnen steht?? also wegen der drei monatsregelung
 

lilly_milly

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AW: zurück in die Türkei auswandern

Wahrscheinlich liegt das daran, dass es doch immer auf den konkreten Einzelfall ankommt, sprich wurde vorher eingezahlt, wenn ja wie lange, besteht schon ein Arbeitsvertrag im neuen Land, hat der Bearbeiter gute Laune um sein Ermessen weitestmöglich auszuspielen............

Also ich weiß, dass die in Belgien ihren Arbeitslosen noch ein bisschen Startkapital mit auf den Weg geben, wenn man sich richtig abmeldet. Sollte es sowas in Deutschland auch geben (das wäre die erste Frage bei der ich ansätzen würde) dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man zusätzlich noch 3 Monate Geld bekommt. diese drei Monatsregelung kenne ich nur, bei der Abmeldung auf Probe zum Zwecke der Arbeitssuche.

was dich betrifft würde ich gezielt nach der drei-monatsregelung suchen. Ich weiß, dass es da eine Infoseite bei der Arbeitsagentur gibt. dort steht dann entweder, dass es bei Arbeitssuche in den EU-Mitgliedstaaten gilt, oder aber als Zusatz, dass es auch für Norwegen, die Schweiz usw. und ggf. aufgrund irgendeines Abkommens für die Türkei gilt. Sollte das dort nicht stehen, dann darfst du auch davon ausgehen, dass es das dort eben nicht gibt.

Manchmal findet man auch nicht, was man sucht, weil es das einfach nicht gibt.

Und um dann wirklich auf nummer sicher zu gehen, würde ich mir einfach mal einen Termin beim Arbeitsamt geben lassen und meine Fragen ganz direkt stellen. Die haben eine Beratungspflicht, auch wenn sie das gerne mal vergessen.

mein gott, woher weißt du das alles?? :icon_eyecrazy: auch dein post davor
bemerkenswert:razz:
 

schwarze Rose

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AW: zurück in die Türkei auswandern

ich habs auch nur gegoogelt, weil ich dir behilflich sein wollte. Da du keine konkreten Angaben gemacht hast, welche Art von ARGE du beziehst, hab ich es halt auf beide Arten bezogen.

Wenn dir das Lesen des behördendeutschen Textes nicht zusagt, kann ich es auch nicht ändern.

sorry, das ich mir die Mühe gemacht habe, wird nicht wieder vorkommen:!:
 
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