Zweitfrau in der Türkei....

S

sdost

Guest
Kommunalbeschäftigten im südosttürkischen Diyarbakir kann eine zweite Ehefrau teuer zu stehen kommen. Ein Tarifvertrag, den die Verwaltung im Stadtbezirk Yenisehir mit ihren Beschäftigten abgeschlossen habe, gebe bei einer Mehrehe der ersten Frau das letzte Wort in Finanzfragen, berichteten türkischen Zeitungen.
Die Mehrehe ist in der Türkei gesetzlich verboten, aber in einigen Landesteilen - bei Männern - recht weit verbreitet. Der Mann kann seine zweite Frau in einer religiösen Zeremonie heiraten.
Wenn sich die erste Frau über die Zweitehe beschwere, werde ihr das Gehalt des Mannes ausgezahlt. Sollte der Ehemann dann ohne ihre Zustimmung aufhören zu arbeiten, verliere er auch Sozialleistungen wie seine Rente und die Krankenversicherung. Auch wenn der Mann Frau und Kinder schlage, kann der Gehalt nach der Regelung direkt an die Familie ausgezahlt werden. Gegen den neuen Tarifvertrag soll es dennoch keine Einwände gegeben haben - allerdings sieht er auch eine Gehaltssteigerung von 14 Prozent vor.


Quelle : http://www.n-tv.de/panorama/Zweitfrau-kann-teuer-werden-article377990.html
 

jülidem

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AW: Zweitfrau in der Türkei....

Gut so.

Wie sieht das eigentlich bei den anderen aus?

Bei den ''Westler'',die neben eheliche Frauen 2,3 Geliebte haben,oder mehr.

Was bekommen diese Frauen eigentlich?
 

feshak

Moderator
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Gut so.

Wie sieht das eigentlich bei den anderen aus?

Bei den ''Westler'',die neben eheliche Frauen 2,3 Geliebte haben,oder mehr.

Was bekommen diese Frauen eigentlich?

Ich bin sicher, dass
1. nicht jeder "Westler" neben der Ehefrau eine Geliebte hat usw. (Gilt übrigens natürlich auch umgekehrt).

2. Geliebte, Besuche einer Prostituierten etc. sicher kein rein "westliches" Phänomen sind, sondern allgemein auf der Welt, auch in der Türkei durchaus nichts Unbekanntes sind, leider

Und um auf die Frage zu antworten: Im Besten Fall bekommt er für Ehebruch mit einer "saftigen" Scheidung die Quittung:wink:
 

jülidem

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AW: Zweitfrau in der Türkei....

Ich bin sicher, dass
1. nicht jeder "Westler" neben der Ehefrau eine Geliebte hat usw. (Gilt übrigens natürlich auch umgekehrt).

2. Geliebte, Besuche einer Prostituierten etc. sicher kein rein "westliches" Phänomen sind, sondern allgemein auf der Welt, auch in der Türkei durchaus nichts Unbekanntes sind, leider

Und um auf die Frage zu antworten: Im Besten Fall bekommt er für Ehebruch mit einer "saftigen" Scheidung die Quittung:wink:

Du hast es nicht ganz verstanden.
Es geht um die Rechte der Ehefrau,die Nebenbuhlerinnen hat.
Lies mal den Beitrag unten durch.
Sie wird gesetzlich''beschützt''.

Was für Vorteile haben die Geliebte??? Im Vergleich zu den u.g. 2.Frauen?
 

feshak

Moderator
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Du hast es nicht ganz verstanden.
Es geht um die Rechte der Ehefrau,die Nebenbuhlerinnen hat.
Lies mal den Beitrag unten durch.
Sie wird gesetzlich''beschützt''.

Was für Vorteile haben die Geliebte??? Im Vergleich zu den u.g. 2.Frauen?

Ich wüsste nicht, welche Ansprüche z.B. die Ehefrau gegen die Geliebte ihres Mannes sollte stellen können. Schmerzensgeld für Zufügung seelischer Schmerzen z.B. gibt es meines Wissens nach im BGB nicht. Erst recht hat keine Geliebte umgekehrt per se irgendwelche Rechte, es sei denn der Typ hat vielleicht irgendwelche ihr gehörigen Sachen in seinem Besitz. Halt nur ganz normale Ansprüche, wie sie jeder haben könnte. Natürlich hätten aber eventuelle gemeinsame Kinder, egal ob ehelich (Scheidungskinder) oder nicht, das Recht auf Unterhalt. Seit einiger Zeit sind in Deutschland nichteheliche Kinder den ehelichen quasi gleichgestellt, d.h. da genießt praktisch niemand bei den Unterhaltsberechtigten Vorrang, wenn es um diesen geht. Sonst fällt mir nichts ein.

Der Ehefrau bleibt tatsächlich sonst nur die Möglichkeit der Scheidung, wobei sie dann vielleicht dafür kämpfen wird, dass diese möglichst zu ihren materiellen Gunsten ausgeht und Fehltritte des Mannes vielleicht auch beim Streit um das Sorgerecht für eventuelle Kinder "berücksichtigt" werden. Auch wenn das "Verschuldensprinzip", wie es früher mal im Scheidungsrecht existierte, schon länger nicht mehr gibt. (Kann da allerdings nicht sagen, was genau dieses für Rechtsfolgen auslösen konnte.)

TheCore ist aber die bessere Adresse zur Beantwortung dieser Fragen:wink: Vielleicht schaut er bei Gelegenheit ja mal hier rein.


P.S. Ansonsten ist Mehrehe natürlich strafbar und mündet wohl auch regelmäßig in eine Gefängnisstrafe.
 

jülidem

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AW: Zweitfrau in der Türkei....

In der Türkei sind die nicht-ehelichen Kinder auch der ehelichen Kinder
gleichgestellt. Der ''Nikah'' von einem Imam ohne die Staatliche Ehe
nicht gültig und irgendwie müssen diese Kinder rechtlich''beschützt'' werden.
 

feshak

Moderator
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Es geht um die Ansprüche der Geliebte,nicht der Eheeeefrauuuu...

Und ich sags gern noch mal: Per se wüsste ich gar keine zumindest gesetzlichen Ansprüche, die sich aus einer Beziehung ergeben. Welche denn? Es GIBT keine Anspruchsgrundlagen spezielll gegen den (verheiratenen) (Ex)Freund. Nicht auf eigenen Unterhalt, irgendwelche Rente etc., es sei denn vielleicht etwas ergibt sich aus Vertrag, vielleicht. Nur Kinder haben per se etwa Unterhaltsansprüche gegen ihren Vater.

EDIT: Gewisse Unterhaltsansprüche etwa können aus einer "eheähnlichen Gemeinschaft" folgen. Du meínst aber offenbar die Geliebte eines verheirateten Mannes, wo ich eben keine speziellen Rechte wüsste.
 

jülidem

Gesperrt
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Und ich sags gern noch mal: Per se wüsste ich gar keine zumindest gesetzlichen Ansprüche, die sich aus einer Beziehung ergeben. Welche denn? Es GIBT keine Anspruchsgrundlagen spezielll gegen den (verheiratenen) (Ex)Freund. Nicht auf eigenen Unterhalt, irgendwelche Rente etc., es sei denn vielleicht etwas ergibt sich aus Vertrag, vielleicht. Nur Kinder haben per se etwa Unterhaltsansprüche gegen ihren Vater.

Eeehhhmmm,dann lieber die 2,oder 3 Frau eines Moslem sein,als die
Geliebte von einem Christ.

(Ironie aus:lol:)
 

Pitane

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AW: Zweitfrau in der Türkei....

Kommunalbeschäftigten im südosttürkischen Diyarbakir kann eine zweite Ehefrau teuer zu stehen kommen. Ein Tarifvertrag, den die Verwaltung im Stadtbezirk Yenisehir mit ihren Beschäftigten abgeschlossen habe, gebe bei einer Mehrehe der ersten Frau das letzte Wort in Finanzfragen, berichteten türkischen Zeitungen.
Die Mehrehe ist in der Türkei gesetzlich verboten, aber in einigen Landesteilen - bei Männern - recht weit verbreitet. Der Mann kann seine zweite Frau in einer religiösen Zeremonie heiraten.
Wenn sich die erste Frau über die Zweitehe beschwere, werde ihr das Gehalt des Mannes ausgezahlt. Sollte der Ehemann dann ohne ihre Zustimmung aufhören zu arbeiten, verliere er auch Sozialleistungen wie seine Rente und die Krankenversicherung. Auch wenn der Mann Frau und Kinder schlage, kann der Gehalt nach der Regelung direkt an die Familie ausgezahlt werden. Gegen den neuen Tarifvertrag soll es dennoch keine Einwände gegeben haben - allerdings sieht er auch eine Gehaltssteigerung von 14 Prozent vor.


Quelle : http://www.n-tv.de/panorama/Zweitfrau-kann-teuer-werden-article377990.html
Du kannst im Schnee gehen, aber du darfst keine Spuren hinterlassen.
 
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