Zweitfrau in der Türkei....

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Cindy07

Guest
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Und ich sags gern noch mal: Per se wüsste ich gar keine zumindest gesetzlichen Ansprüche, die sich aus einer Beziehung ergeben. Welche denn? Es GIBT keine Anspruchsgrundlagen spezielll gegen den (verheiratenen) (Ex)Freund. Nicht auf eigenen Unterhalt, irgendwelche Rente etc., es sei denn vielleicht etwas ergibt sich aus Vertrag, vielleicht. Nur Kinder haben per se etwa Unterhaltsansprüche gegen ihren Vater.

EDIT: Gewisse Unterhaltsansprüche etwa können aus einer "eheähnlichen Gemeinschaft" folgen. Du meínst aber offenbar die Geliebte eines verheirateten Mannes, wo ich eben keine speziellen Rechte wüsste.


ich habe von einem fall gehört,dass die geliebte nach dem tod des mannes,anspruch auf einen erbteil haben kann.:roll:
 

Catsili

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AW: Zweitfrau in der Türkei....

ich habe von einem fall gehört,dass die geliebte nach dem tod des mannes,anspruch auf einen erbteil haben kann.:roll:

Anspruch? Von Rechts wegen? Worauf sollte das begründet sein?

Außerdem sollte man bei der Diskussion mal unterscheiden, zw. einer "westl.Geliebten" und einer - wenn auch vom Staat nict anerkannten "Zweitfrau" in TR.

Eine dt. Geliebte sorgt ja im Normalfall für sich selbst und ist finanziell nicht abhängig. (Sich aushalten zu lassen ist was anderes) - wogegen eine "Zweitfrau" u.U. absolut abhängig ist - gerade in den sehr konservativen Gegenden.

In D. einen "Unterhaltsanspruch für Geliebte" zu beanspruchen, wäre absolut lachhaft.
Eine "religiöse Zweitfrau" hat allerdings die Möglichkeit, Ansprüche in ihrem "(Ehe)vertrag" festzuhalten.

Ich hab schon von einem Fall gelesen, wo solch ein Vertrag zivilrechtlich Gültigkeit hat und Sie den Geldwert einklagen konnte - und auch bekam.

(Jetzt immer davon ausgehend, dass evtl. vorhandene Kinder, egal ob ehelich oder nicht, sowieso Unterhalts- und Erbberechtigt sind.)

LG
 

feshak

Moderator
AW: Zweitfrau in der Türkei....

ich habe von einem fall gehört,dass die geliebte nach dem tod des mannes,anspruch auf einen erbteil haben kann.:roll:

Meinst du die Geliebte eines verheirateten Mannes? Da könnte ich mir nur vorstellen, dass das so in seinem Testament festgelegt wurde. Denn ansonsten steht sie eigentlich weder in der gesetzlichen Erbfolge noch ist sie pflichtteilsberechtigt, falls also der Erblasser gesetzliche Erben mehr oder weniger per Testament von der Erbschaft ausgeschlossen hat.
 
C

Cindy07

Guest
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Meinst du die Geliebte eines verheirateten Mannes? Da könnte ich mir nur vorstellen, dass das so in seinem Testament festgelegt wurde. Denn ansonsten steht sie eigentlich weder in der gesetzlichen Erbfolge noch ist sie pflichtteilsberechtigt, falls also der Erblasser gesetzliche Erben mehr oder weniger per Testament von der Erbschaft ausgeschlossen hat.



stimmt, in diesem fall hatte der mann sie in seinem testament bedacht. die angehörigen haben aber einspruch eingelegt, dem aber in diesem fall nicht stattgegeben wurde.in dem besagten fall hatte er sie sogar zu seiner alleinerbin eingesetzt.:shock:
 

melike83

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AW: Zweitfrau in der Türkei....

stimmt, in diesem fall hatte der mann sie in seinem testament bedacht. die angehörigen haben aber einspruch eingelegt, dem aber in diesem fall nicht stattgegeben wurde.in dem besagten fall hatte er sie sogar zu seiner alleinerbin eingesetzt.:shock:
Den direkten Angehörigen, Kindern und Ehefrau, steht aber in jedem Fall ein gesetzlich festgelegter Pflichtanteil zu.
 

TheCore

Moderator
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Gut so.

Wie sieht das eigentlich bei den anderen aus?

Bei den ''Westler'',die neben eheliche Frauen 2,3 Geliebte haben,oder mehr.

Was bekommen diese Frauen eigentlich?

Warum sollten sie was bekommen? Und welche Ansprüche hat eine Zweitfrau in der Türkei gegen den Ehemann, den eine Zweitfrau in Deutschland nicht hat? Der Unterschied besteht wohl nur in der gesteigerten Tendenz von Muslimen, Dreiecksbeziehungen in Mehrehen zu realisieren, die in einem Bruchteil der Fälle dann u.U. schutzwürdig sind.
 
S

sdost

Guest
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Warum sollten sie was bekommen? Und welche Ansprüche hat eine Zweitfrau in der Türkei gegen den Ehemann, den eine Zweitfrau in Deutschland nicht hat? Der Unterschied besteht wohl nur in der gesteigerten Tendenz von Muslimen, Dreiecksbeziehungen in Mehrehen zu realisieren, die in einem Bruchteil der Fälle dann u.U. schutzwürdig sind.


Gab es nicht auch in Deutschland den Fall, dass die Zweitfrau eines Arabers per Gerichtsurteil Unterhaltsansprüche hatte?
 

TheCore

Moderator
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Gab es nicht auch in Deutschland den Fall, dass die Zweitfrau eines Arabers per Gerichtsurteil Unterhaltsansprüche hatte?

Kann ich konkret nicht bestätigen, aber das ist durchaus vorstellbar. Sehr wahrscheinlich stammte dann die Anspruchsgrundlage aus dem ausländischen Recht des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde (also es war nach dem Internationalen Privatrecht nicht das deutsche Unterhaltsrecht anzuwenden).
Außerdem ist eine Zweitehe bis zu ihrer Aufhebung so gültig wie schon die erste Ehe. Welche Rechtsverhältnisse sich durch die Aufhebung gegenüber der gewöhnlichen Scheidung ergeben, übersteigt meine Kenntnisse. Aber jedenfalls für einen getäuschten Ehegatten werden dann Ansprüche in Bezug auf Aufwendungen entstehen, die er im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe getätigt hat.
Ich erkenne zumindest nicht den Unterschied zwischen der deutschen Würdigung der Polygamie und der türkischen, auf den Jülidem wohl hinaus will. Wenn man einmal Geliebte und einmal Ehefrauen annimmt, ist es schon nicht mehr vergleichbar.
 
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