Zweitfrau in der Türkei....

TheCore

Moderator
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Ich bin da auch ein wenig überrascht. Dann könnte ein Mormone mit 5 Frauen und 60 Kinder die Kassen des Sozialamtes sprengen:wink:

Mich irritiert, dass Du die Bedarfsgemeinschaft zum Vorteil des Empfängers von Sozialleistungen zählst. Sie hat nur zur Folge, dass die Hilfsbedürftigkeit anhand des gesamten, der Bg. zur Verfügung stehenden Einkommens bemessen wird, weil ein Ausgleich unter den Mitgliedern unterstellt wird. Meines Erachtens bedingt das eine Anwendung ausschließlich zum Nachteil der Mitglieder, z.B. wenn ein anderer dazu verdient. Möchte die Lebensgefährtin Sozialleistungen, so werden doch diese nicht wegen der Bedarfsgemeinschaft auf diejenigen des Mannes aufgeschlagen? Wenn sie selbst welche beantragt, wird wahrscheinlich der Leistungsbezug des jeweils anderen in der Bg. berücksichtigt und die Gesamtleistung niedriger ausfallen als die theoretischen Einzelleistungen. Da kenne ich mich aber nicht aus.
 
S

sdost

Guest
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Mich irritiert, dass Du die Bedarfsgemeinschaft zum Vorteil des Empfängers von Sozialleistungen zählst. Sie hat nur zur Folge, dass die Hilfsbedürftigkeit anhand des gesamten, der Bg. zur Verfügung stehenden Einkommens bemessen wird, weil ein Ausgleich unter den Mitgliedern unterstellt wird. Meines Erachtens bedingt das eine Anwendung ausschließlich zum Nachteil der Mitglieder, z.B. wenn ein anderer dazu verdient. Möchte die Lebensgefährtin Sozialleistungen, so werden doch diese nicht wegen der Bedarfsgemeinschaft auf diejenigen des Mannes aufgeschlagen? Wenn sie selbst welche beantragt, wird wahrscheinlich der Leistungsbezug des jeweils anderen in der Bg. berücksichtigt und die Gesamtleistung niedriger ausfallen als die theoretischen Einzelleistungen. Da kenne ich mich aber nicht aus.


Zuerst einmal hatte die Dame nur nach Deutschland kommen können, weil sie als Zweitfrau mit dem bereits in Deutschland lebenden Mann verheiratet ist. Das ist der eigentliche Knackpunkt bei der ganzen Sache. Das Gericht erkennt damit eigentlich die Bigamie an. Natürlich wäre die Summe der Einzelleistungen höher als der Betrag für diese Bedarfsgemeinschaft. Faktisch hätte die Dame aber gar keinen Anspruch, weil sie nach deutschem Recht keine Ehe mit dem Mann eingehen konnte
 

TheCore

Moderator
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Zuerst einmal hatte die Dame nur nach Deutschland kommen können, weil sie als Zweitfrau mit dem bereits in Deutschland lebenden Mann verheiratet ist. Das ist der eigentliche Knackpunkt bei der ganzen Sache. Das Gericht erkennt damit eigentlich die Bigamie an. Natürlich wäre die Summe der Einzelleistungen höher als der Betrag für diese Bedarfsgemeinschaft. Faktisch hätte die Dame aber gar keinen Anspruch, weil sie nach deutschem Recht keine Ehe mit dem Mann eingehen konnte

Man muss die Probleme rechtlich sauber trennen. Der Mann hat in seinem Heimatstaat rechtmäßig zwei Ehen geschlossen, das kann man einer Beurteilung nach deutschem Recht nicht aussetzen. Wenn er nun in Deutschland lebt, muss man sich fragen, welchen Schutz man welcher der Ehen zuteil werden lässt. Daraus ergibt sich dann ggf. das Aufenthaltsrecht, inwieweit ist hoch umstritten. Ich finde absolut logisch, dass man im Ergebnis beiden Frauen das Aufenthaltsrecht zubilligt, weil man zwischen den beiden im Ausland rechtmäßigen Ehen nicht entscheiden kann. Die Rechtsprechung behilft sich damit, willkürlich das Ehegattenprivileg für die zweite Frau abzulehnen. Kompensiert wird das mit Ermessen, dass es der Zweitfrau unzumutbar sei, von der Familiengemeinschaft getrennt zu werden.

Wenn sie zu dritt in Deutschland leben und nach einer Bedarfsgemeinschaft gefragt ist, kann man zum einen nicht mehr damit argumentieren, dass die Dritte nicht hier leben würde, wäre man in der Frage des Aufenthalts zu einem anderen Ergebnis gelangt. Zum anderen wird, wie bereits ausgeführt, die Bedarfsgemeinschaft nicht über die Ehe definiert, sodass man zu einer Bg. kommt, gleichgültig ob man keine, eine oder (undenkbar) zwei in Deutschland gültige Ehen zwischen den Dreien annimmt. Auch eine verbotswidrige Doppelehe würde die Bg. bei Vorliegen ihrer objektiven Voraussetzungen nicht scheitern lassen. Aber gerade weil in dieser Situation der Aufenthalt auch begründet wurde, ohne die zweite Ehe als gültig zu sehen, kann sie sozialrechtlich nicht mehr gegen die Beteiligten wirken.
 
J

julchen0961

Guest
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Hmm, ich versteh nur bahnhof :roll:

Im koran habe ich was anderes gelesen. da kam nichts vor mit, geh und hol dir noch eine für dein vergnügen und lass sie vom staat bezahlen.
ich glaube zu wissen dass ein Mann erst eine zweite frau heiraten darf, wenn er sie auch ernähren kann. und am meissten gefallen mir drei stellen

"beschencke sie" "kauf ihr GOLD" "erfülle ihre wünsche":lol:

aber nur die wenigsten halten sich auch wirklich dran. ob christ oder moslem
so wie es aussieht zieht die zweite frau immer den kürzeren:roll:
 

jülidem

Gesperrt
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Hmm, ich versteh nur bahnhof :roll:

Im koran habe ich was anderes gelesen. da kam nichts vor mit, geh und hol dir noch eine für dein vergnügen und lass sie vom staat bezahlen.
ich glaube zu wissen dass ein Mann erst eine zweite frau heiraten darf, wenn er sie auch ernähren kann. und am meissten gefallen mir drei stellen

"beschencke sie" "kauf ihr GOLD" "erfülle ihre wünsche":lol:

aber nur die wenigsten halten sich auch wirklich dran. ob christ oder moslem
so wie es aussieht zieht die zweite frau immer den kürzeren:roll:

Ein Moslem darf bis zu 4 Frauen heiraten.Aber diese Heirat ist an Bedinnungen geknüpft und ist nicht so einfach und jedermanns Sache.
Er muss alle gleich behandeln.
Wenn er der Fatma ein Auto kauft z.B muss er den restlichen Frauen auch
eins kaufen.
Wie soll ein normal verdienender Ahmet das jetzt hinkriegen.:lol:

Deswegen steht auch in einer Ayet folgendes;

..... das beste ist jedoch ihr heiratet nur eine Frau.
 
J

julchen0961

Guest
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Ein Moslem darf bis zu 4 Frauen heiraten.Aber diese Heirat ist an Bedinnungen geknüpft und ist nicht so einfach und jedermanns Sache.
Er muss alle gleich behandeln.
Wenn er der Fatma ein Auto kauft z.B muss er den restlichen Frauen auch
eins kaufen.
Wie soll ein normal verdienender Ahmet das jetzt hinkriegen.:lol:

Deswegen steht auch in einer Ayet folgendes;

..... das beste ist jedoch ihr heiratet nur eine Frau.

Ahmetde artik cariyeleriyle idare etsin:)
 

Brunhilde82

Forumskönigin
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Ein Moslem darf bis zu 4 Frauen heiraten.Aber diese Heirat ist an Bedinnungen geknüpft und ist nicht so einfach und jedermanns Sache.
Er muss alle gleich behandeln.
Wenn er der Fatma ein Auto kauft z.B muss er den restlichen Frauen auch
eins kaufen.
Wie soll ein normal verdienender Ahmet das jetzt hinkriegen.:lol:

Deswegen steht auch in einer Ayet folgendes;

..... das beste ist jedoch ihr heiratet nur eine Frau.
bir allah, dört avrat vardir!
 
S

sdost

Guest
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Man muss die Probleme rechtlich sauber trennen. Der Mann hat in seinem Heimatstaat rechtmäßig zwei Ehen geschlossen, das kann man einer Beurteilung nach deutschem Recht nicht aussetzen. Wenn er nun in Deutschland lebt, muss man sich fragen, welchen Schutz man welcher der Ehen zuteil werden lässt. Daraus ergibt sich dann ggf. das Aufenthaltsrecht, inwieweit ist hoch umstritten. Ich finde absolut logisch, dass man im Ergebnis beiden Frauen das Aufenthaltsrecht zubilligt, weil man zwischen den beiden im Ausland rechtmäßigen Ehen nicht entscheiden kann. Die Rechtsprechung behilft sich damit, willkürlich das Ehegattenprivileg für die zweite Frau abzulehnen. Kompensiert wird das mit Ermessen, dass es der Zweitfrau unzumutbar sei, von der Familiengemeinschaft getrennt zu werden.

Wenn sie zu dritt in Deutschland leben und nach einer Bedarfsgemeinschaft gefragt ist, kann man zum einen nicht mehr damit argumentieren, dass die Dritte nicht hier leben würde, wäre man in der Frage des Aufenthalts zu einem anderen Ergebnis gelangt. Zum anderen wird, wie bereits ausgeführt, die Bedarfsgemeinschaft nicht über die Ehe definiert, sodass man zu einer Bg. kommt, gleichgültig ob man keine, eine oder (undenkbar) zwei in Deutschland gültige Ehen zwischen den Dreien annimmt. Auch eine verbotswidrige Doppelehe würde die Bg. bei Vorliegen ihrer objektiven Voraussetzungen nicht scheitern lassen. Aber gerade weil in dieser Situation der Aufenthalt auch begründet wurde, ohne die zweite Ehe als gültig zu sehen, kann sie sozialrechtlich nicht mehr gegen die Beteiligten wirken.


Gut vielleicht hinkt jetzt mein Vergleich aber warum werden dann z.B. Diplome oder Abschlüsse die im Ausland gemacht wurden hier oft nicht anerkannt? Sie sind doch dort, wo sie gelten, nach den dort gültigen Bestimmungen gemacht worden
 
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