S
sdost
Guest
AW: Zweitfrau in der Türkei....
Ich habe noch einmal nachgesehen. Die Sache war die, dass ein in Deutschland lebender Araber, der von Sozialhilfe lebt, seine Zweitfrau nach Deutschland geholt hat und diese dann ebenfalls Sozialhilfe beziehen wollte, was das Amt aber wohl ablehnte. Vor Gericht wurde dann entschieden, dass auch die Zweitfrau zur Bedarfsgemeinschaft des Mannes zählt
Ich habe noch einmal nachgesehen. Die Sache war die, dass ein in Deutschland lebender Araber, der von Sozialhilfe lebt, seine Zweitfrau nach Deutschland geholt hat und diese dann ebenfalls Sozialhilfe beziehen wollte, was das Amt aber wohl ablehnte. Vor Gericht wurde dann entschieden, dass auch die Zweitfrau zur Bedarfsgemeinschaft des Mannes zählt