Zweitfrau in der Türkei....

S

sdost

Guest
AW: Zweitfrau in der Türkei....

Ich habe noch einmal nachgesehen. Die Sache war die, dass ein in Deutschland lebender Araber, der von Sozialhilfe lebt, seine Zweitfrau nach Deutschland geholt hat und diese dann ebenfalls Sozialhilfe beziehen wollte, was das Amt aber wohl ablehnte. Vor Gericht wurde dann entschieden, dass auch die Zweitfrau zur Bedarfsgemeinschaft des Mannes zählt
 

TheCore

Moderator
AW: Zweitfrau in der Türkei....


Bei der Bedarfsgemeinschaft zählt schon der Wille der Beteiligten, so füreinander einzustehen, wie es einer Ehe nahe kommt. Nun ist uneheliche Polygamie bzw. die mit maximal einer Ehe ja kein Problem, und wenn gerade dort dieser Wille vorherrscht, wird die Bedarfsgemeinschaft entsprechend erweitert. Eine Missbilligung des "Hintergedankens" hinter dieser Lebensweise des Arabers, nämlich seine subjektive Deutung als Vielehe, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
 
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