Hier einige Erlebnisse passend zum Thema:
Ein Bekannter der wählen war, durfte nicht wählen, weil er schon seit 1991 für Tod erklärt wurde.(Laut den amtlichen Unterlagen.)
Was für ein Schock.
Als ob das nicht reicht, wurde er nach oben weitergeleitet, wo er versucht hat das ganze zu klären. Er meinte wohl, wie könne das sein, dass er tot sei, wenn er erst letzte Woche eine Passverlängerung und einen neunen Nufus Cüzdani bekommen habe. Daraufhin wurde in der Türkei bei der zuständigen Stelle angerufen und nachgefragt, wie so etwas sein könne.
Jetzt haltet euch fest und ratet mal was für eine Antwort kam.
"Karsinizda durduguna dair emin misiniz?" "Sind sie sicher, dass er gerade vor ihnen steht?"
Na ja, er musste eine Woche warten und nachdem alles geklärt wurde, hat er dann doch noch wählen dürfen.
hahahaaa Lachflash...
Meine Nachbarin war aber am 31.5. wählen, und bei ihr gab es auch ein Problem. Obwohl sie seit ca.1998 ihren ständigen Wohnsitz in Berlin hat. Durfte sie nicht wählen, weil sie in den türkischen Unterlagen als in der Türkei wohnhaft angezeigt wird. Komisch, ehrlich. Ihr wurde gesagt, wäre sie vor einer Woche gekommen, dann hätte man den Fehler noch beheben können, aber so kurzfristig ginge das jetzt nicht...
Sie war ganz traurig, dass sie nicht wählen dufte. Es wäre ihr erste Wahlteilnahme gewesen.
vielleicht hat er nur die falschen Papiere vorgelegt.
Ein Beispiel wie evtl. so etwas möglich ist. Ein Bekannter von mir ist damals vor über 40 Jahren, noch nicht 18 Jahre alt, mit den Ausweisunterlagen seines bereits im Kindesalter verstorbenen und nicht für Tod erklärten Bruder hier eingereist. Der verstorbene war 6 Jahre älter. Auf dessen Namen wurden zu Hause Ausweispapiere beantragt und ausgestellt, theoretisch lebt der noch, somit hat der Mann zweilmal einen türkischen Ausweis.
Der beste kommt noch mit 58 Jahren ging er in die Altersteilzeit, obwohl biologisch erst 52 Jahre alt.
Wer natürlich mehrere Ausweise besitzt muß schon aufpassen das er den richtigen zum entspr. Anlass vorzeigt, oder darauf achten ob er nicht schon für tod erklärt wurde.