Ist das wirklich so ? Darf danach dann jeder deutsche Satiriker anfangen, jedes Staatsoberhaupt eines fremden Landes persönlich zu beleidigen ? Was meinst du, welchen Rattenschwanz an Problemen sich die deutsche Regierung gegenübersehen wird.
Lies mal den § 2 Abs. 3 StGB. Also das, was du von mir zitiert hast. Wird das Gesetz geändert (oder fällt es weg), dann kann Böhmermann nicht mehr danach verurteilt werden.
Es ist auch heute schon so, daß öffentliche Personen sich weitaus mehr an Beleidigungen gefallen lassen müssen als Privatpersonenen. Z. B. kannst du sagen, daß Obama ein Arschloch ist, ohne belangt zu werden, aber zu sagen daß ich eines sei, könnte eine Ordnungsstrafe oder noch mehr nach sich ziehen. Andererseits geht die Toleranz des Gesetzes nicht so weit, daß eine öffentliche Person der Sodomie bezichtigt werden darf. Also wann immer die Abendlandretter hinter vorgehaltener Hand vom Kümmeltürken sprechen (Kümmeltürke ist jetzt nur der politisch korrekte Ausdruck für den verbotenen anderen Ausdruck), brechen sie das Gesetz. Darauf hat Böhmermann (auch wenn er es vielleicht gar nicht beabsichtigt hat) hingewiesen.
Ich gebe dir Recht: Aktionismus ist jetzt nicht angbracht. Der Majästätspararaph kann nämlich auch als Rechtsstaatspararagraph gelesen werden (auch wenn dann Erdogan wieder rausfällt).
Merkel hätte keine politische Klage zulassen sollen. Eine privatrechtliche hätte ausgereicht, damit dem Rechtsstaat Genüge getan wird. Wem hat sie nachgegeben? Erdogan gewiß nicht. Ich vermute der AfD, die Erdogan ja auch aus guten Gründen so leidenschaftlich in Schutz nimmt, seitdem er die Flüchtlinge zurückgekauft hat.
Wie mich das alles ankotzt.