AfD - wo mag die Reise hingehen...

ist die AfD eine Alternative für Deutschland?

  • ja, unsere einzige Chance!

    Votes: 5 11,9%
  • ja, als Protestwahl.

    Votes: 7 16,7%
  • ja....was soll ich sonst wählen?

    Votes: 3 7,1%
  • ja...nein...weiss nicht...

    Votes: 1 2,4%
  • nein.

    Votes: 3 7,1%
  • nein, definitiv keine Alternative!

    Votes: 28 66,7%

  • Total voters
    42

eruvaer

Well-Known Member
"Ich find die doof wie NPD und Freund eines Freundes hat gesagt... " ... bei solchen starken Argumenten gegen die AfD, da bin ich mir nicht mehr sicher ob nun die Rechtspopulisten, oder ihre Gegnerschaft schlimmer für unser Land ist.


.
das war kein Argument. das sind nur Dinge die mich in meiner Meinung bestärken :)
ich diskutier nicht mit dir. wir sind unterschiedlicher Meinung und werden es immer bleiben.
wär ja aber auch doof, wenn wir alle in einem Boot auf derselben Seite sitzen.
 

alterali

Well-Known Member
Was meinst du? Seenotrettung durch Privatleute?
Schleuser gibt es nur, weil die Staaten Asylsuchende daran hindern, mit regulären Verkehrsmitteln einzureisen, um ihr völkerrechtlich verbrieftes Recht, einen Asylantrag zu stellen, wahrzunehmen.
Warum es Schleuser gibt? Einfach ein Bombengeschäft.
Gegen Seenotrettung habe ich nichts. Auch nicht von Privatleuten.
Aber das sollten doch Profis machen.

Ein Mensch in Afganistan oder Somalia hat kein Recht in Deutschland Asyl zu beantragen.
Schon gar nicht nach dem Völkerrecht. Es sei denn er fällt vom Himmel.

Nein die Linksaktivisten, da fallen mir andere Sachen ein.
Die Balkanroute ist ziemlich dicht. Da führt man ein Gruppe Flüchtlinge durch einen eisigen Bach, um Bilder zu erzeugen, die Druck ausüben sollen.

Man gibt Anweisungen zu Zaunattacken!

Oder man gibt, oder wollte geben in Berlin einen Kurs, in dem man Leuten erzählt wie man den Leuten in Calais helfen kann ans Ziel ihrer Wünsche zu kommen.

Bei den meisten Flüchtlingen geht es auch nicht um das Asylrecht, obwohl natürlich jeder der hier vom Himmel gefallen ist, einen Asylantrag stellen darf.

Was ich mir von Linksaktivisten wünschen würde, wäre die helfende Hand bei der Rückführung und Wiedereingliederung.
 

alterali

Well-Known Member
Und das ist das Problem der sich ehrenamtlich hilfsbereit engagierenden Mitbürger? Können die was dafür, wenn der Staat – da stimme ich zu – grandiosen Mist baut?

Da können die hierzulande sich engagierenden Mitbürger genau was für, was links freidrehende Spinner am Mittelmeer – ich erinnere an das Kommando Norbert Blüm – da machen?
Die meisten Mitbürger machten das erst einmal freiwillig.
Ehrenamtlich bedeutet ja schon so etwas, wie den Ansatz einer Organisation.
 

EnRetard

Well-Known Member
Ein Mensch in Afganistan oder Somalia hat kein Recht in Deutschland Asyl zu beantragen.
Schon gar nicht nach dem Völkerrecht. Es sei denn er fällt vom Himmel.
Die Genfer Flüchtlingskonvention schreibt niemandem vor, in einem direkten Nachbarland Asyl zu beantragen. Vielleicht meinst du die Die Dublin-III-Verordnung? Das ist eine EU-Vereinbarung, die vorsieht, dass das EU-Land das Asylverfahren durchführen soll, in dem der Flüchtling zuerst EU-Territorium betreten hat. Im Fall der über das Mittelmeer Geflüchteten ist das derzeit zumeist Italien. Diese interne EU-Vereinbarung setzt aber nicht die GFK außer Kraft.
--
Dass die Voraussetzung, von der sie ausgeht, nämlich dass alle EU-Staaten Asylverfahren ordnungsgemäß durchführen, nicht immer gegeben ist, hat u.a. dazu geführt, dass deutsche Gerichte Rücküberstellungen von Geflüchteten nach Griechenland oder Ungarn verboten haben.
 

eruvaer

Well-Known Member
Die Genfer Flüchtlingskonvention schreibt niemandem vor, in einem direkten Nachbarland Asyl zu beantragen. Vielleicht meinst du die Die Dublin-III-Verordnung? Das ist eine EU-Vereinbarung, die vorsieht, dass das EU-Land das Asylverfahren durchführen soll, in dem der Flüchtling zuerst EU-Territorium betreten hat. Im Fall der über das Mittelmeer Geflüchteten ist das derzeit zumeist Italien. Diese interne EU-Vereinbarung setzt aber nicht die GFK außer Kraft.
--
Dass die Voraussetzung, von der sie ausgeht, nämlich dass alle EU-Staaten Asylverfahren ordnungsgemäß durchführen, nicht immer gegeben ist, hat u.a. dazu geführt, dass deutsche Gerichte Rücküberstellungen von Geflüchteten nach Griechenland oder Ungarn verboten haben.
Nach Ungarn? Wann war das denn?
 

Alubehütet

Well-Known Member
Keine Ahnung, aber habe ich auch im Kopf.

Edit:

Deutschland darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg Asylbewerber nicht nach Ungarn abschieben, da ihnen dort eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht. Das Asylverfahren in Ungarn weise erhebliche Mängel auf und Flüchtlingen drohe die Inhaftierung ohne Prüfung von Gründen, stellte das Gericht in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest (Urt. v. 29.11.2016, Az. 8 LB 92/15). Die Entscheidung bezieht sich auf Flüchtlinge, die vor ihrer Ankunft in Deutschland bereits als erstes EU-Land Ungarn erreichten. Nach dem Dublin-Verfahren ist Ungarn damit für das Asylverfahren zuständig.

Das OVG stellte in seinem Urteil fest, dass die Bedingungen in den ungarischen Asylhaftanstalten erhebliche Missstände und Mängel erkennen ließen. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass Ungarn nach der Dublin-Regel von anderen EU-Ländern zurückgeschickte Flüchtlinge ohne inhaltliche Prüfung ihrer Asylanträge nach Serbien als sicherem Drittstaat abschiebe.

Auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte in einem ähnlichen Verfahren bereits entschieden, dass ein syrischer Flüchtling nicht nach Ungarn überstellt werden darf.
http://www.lto.de/recht/nachrichten...chiebung-ungarn-verfahren-erhebliche-maengel/
 
Zuletzt bearbeitet:

Alubehütet

Well-Known Member
Zuletzt bearbeitet:
Top