Mendelssohn
Well-Known Member
Ok, dann mal ganz kurz: Der Rechtsstaat ist kein fertiges Ding, sondern ein permanenter verfahrenstechnisch geregelter Prozess zur Feststellung des gesellschaftlichen Allgemeinwillens bzw. der Legitimität von Verordnungen, Gesetzen und der Verfahren. Damit soll verhindert werden, dass sich singuläre Interessen absolut setzen, also über den Allgemeinwillen stellen. Der öffentliche Diskurs, sei es in der Rechtsprechung, im Parlament oder auch hier ist das Instrument, den Allgemeinwillen (vorübergehend) zu finden und das Herzstück des Rechtsstaats. Dass der Allgemeinwille den Grund- und Menschheitsrechten verpflichtet ist, ergibt sich aus dem Begriff des Allgemeinen. Nichts wäre allgemeiner als die Gleichheit aller Menschen als beseelte Lebewesen. Ist die Öffentlichkeit der Leib des Rechtsstaats, so ist die Menschenwürde seine Seele.Doch! Du kommst mir bei diesem Thema mit Worthülse und selber zierst Du Dich wie die Zicke am Strick hier mal ein überschaubares eigenes Statement abzugeben.
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