eruvaer
Well-Known Member
Wenn da jemand, wie es heisst, durch's Fenster reingeschaut hat, ist das versuchter Mord.Das meine ich. Wobei ich richtig finde, daß man versuchten Mord nicht ausschließt. Eine Holzgartenlaube mit Benzin anzünden, wo man davon ausgeht, daß da Menschen drin sind, ist mehr als nur Sachschaden, zumindest in der Intention.
Jetzt muss man denjenigen eben erstmal finden und ausschliessen, das eine Zigarette ausgelaufenes Rasenmäherbenzin entzündet hat - oder was auch immer ein Alternativszenario sein könnte. Die glotzende Person hätte ja auch im Schock eventuell rein Busch sein können. Das muss man bei Ermittlungen alles im Hinterkopf behalten, während man erstmal vom schlimmsten ausgeht.