Tja nun Gedächtnisprotokoll sichert eben ab, sollte die AfD dagegen klagen kann die existierende Tonaufnahme ja vorgelegt werden. Außerdem hat ja die Zeit das so wiedergegeben und den Namen der Person genannt.
Schuss ins Knie würde ich sagen.
Es ist offensichtlich, daß es eine Tonaufnahme gibt. Es hat sie aber niemals geben dürfen. Die AfD hätte Pro 7 zwingen können, zuzugeben, daß sie sich strafbar gemacht haben – Und bis dahin alles abstreiten.
Müsste alles ok sein, so weit ich das sehe und lese. Die ggf. noch existierende Tonspur ist m.E. gar nicht mal das Entscheidende: Es gibt mehrere eidesstattliche Versicherungen von Leuten der Produktionsfirma, die an Nachbartischen gesessen haben und das Gespräch verfolgt haben sollen. Logisches Vorgehen, und eidesstattliche Versicherungen sind in heikleren Fällen üblich.
Abgesehen davon, dass man sich bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar macht, dürfte es auch Bewirtungsrechnungen und ggf. Duplikate (Fotos) der im Lokal wg. der Coronaregeln ausgefüllten Anwesenheitszettel bzw. der Kontaktliste geben. (Es gibt ja auch Wirte, die jedem Gast einen eigenen Zettel aushändigen, falls jetzt einer mit Datenschutz um die Ecke pirscht.)
Dass das heimlich mitgeschnittene nicht-öffentliche Wort nicht verwendet werden darf, ist auch klar. Anders verhält es sich meines Wissens, wenn man bei Telefonaten den Angerufenen oder Anrufer vorm Mitschneiden klar und eindeutig aufklärt, dass ab jetzt aufgenommen wird und ggf. Kollege X oder die-und-die Leute mithören. Dann hat der Gesprächspartner die Möglichkeit, zu widersprechen und das Telefonat zu beenden oder aber mitzuspielen.