AfD - wo mag die Reise hingehen...

ist die AfD eine Alternative für Deutschland?

  • ja, unsere einzige Chance!

    Votes: 5 11,9%
  • ja, als Protestwahl.

    Votes: 7 16,7%
  • ja....was soll ich sonst wählen?

    Votes: 3 7,1%
  • ja...nein...weiss nicht...

    Votes: 1 2,4%
  • nein.

    Votes: 3 7,1%
  • nein, definitiv keine Alternative!

    Votes: 28 66,7%

  • Total voters
    42

Bintje

Well-Known Member
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Quelle: n-tv


https://www.n-tv.de/22405121

"Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der den Prozessbeteiligten zugestellt wurde. Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekanntgegeben."

Updates folgen.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Das wichtige Wörtchen ist "vorerst", da es um die Chancengleichheit aller zugelassenen Parteien bei den diesjährigen Land- und Bundestagswahlen geht.
De facto ist die AfD trotzdem ein Verdachtsfall, auch wenn Material, das durch die Überwachung von privaten Telefongesprächen etc. gesammelt urde und wird, noch nicht rechtstauglich ist. De Facto steht die AfD auf der Liste des Verfassungsschutzes, seitdem Maaßen gefeuert wurde. Sonst wäre man heute noch nicht so weit, wie man dieser Partei ist. Der von Höcke et al angespornte Sturm auf den Reichstag hat uns ja auch alle zu Zeugen ihrer Verfassungswidrigkeit gemacht, auch wenn es Richter naturgemäß schwer haben, Zusammenhänge von Höckes Schandmahlrede und Attentate auf Mitbürger sowie den Angriff aufs Parlament in einem Urteil darzustellen. Um Schaden von der Bundesrepublik und ihrer Bürgerinnen und Bürger abzuhalten, wird den Gerichten am Ende aber nichts anderes übrigbleiben, als die Boebachtung einer rechtsextreme Partei zu gestatten.
 

sommersonne

Well-Known Member
Um Schaden von der Bundesrepublik und ihrer Bürgerinnen und Bürger abzuhalten, wird den Gerichten am Ende aber nichts anderes übrigbleiben, als die Boebachtung einer rechtsextreme Partei zu gestatten.
Dein Wort in Gottes Ohr. Mir ist nicht wohl bei der Tatsache das ein Gericht die Beobachtung einfach so verbieten kann. Der Schaden, den die Republik nimmt, ist doch wohl nicht abzustreiten und eine eventuelle Chancenungleichheit hat sich die AfD selbst zuzuschreiben.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Wurde eigentlich schon der Gang in die nächste Instanz beschlossen, habe nichts gelesen.

Und nochmal ich erwarte, auch wenn das durchgeht nichts, davon, lasse mich aber gerne überraschen.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Gegen den dann auch vorgegangen werden kann (und wird).
Woher ist dir das bekannt?
Die Begründung des Gerichtes ist schlüssig. Der Verfassungsschutz hat sich nicht an Stillhaltezusagen gehalten und dafür gesorgt das nichts an die Öffentlichkeit dringt. Wir erstellen mal eine Liste wieviel Vorfälle es gibt bis es evtl. zu einem Verfahren kommt zum Verbot!
Bei der AfD gab es doch auch schon eine erste Spendenaffäre um Alice Weidel. Frauke Petry erzählt nun Correctiv und Panorama, das wäre nur die Spitze eines Eisbergs gewesen.
Das ist nichts neues....das geht schon einige Zeit so, da Conle immer wieder mit Spenden an die braune Brühe in Verbindung gebracht wird, ja auch in Zusammenhang mit Alice aus dem braunen Land.

Brauchst du noch weitere Namen?

Soll ich noch was zu Fraukilein schreiben....Payback und so. Sie wird ja wohl ausscheiden aus dem Bundestag.
 
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