Mendelssohn
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Der Verfassungsschutz ist ausführendes Organ. Die Politik (Regierung, Kanzleramt und Parlament) entscheidet, über die politische Einordnung einer Gruppierung als extremistische auf der Grundlage von Erkenntnissen der Dienste. Das Gericht teilt offenbar nicht die Einschätzung der Politik. Damit überschreitet es seinen Aufgabenbereich. Es hat nämlich nicht festzustellen, ob die AfD rechtsextrem ist. Das hat die Politik inzwischen entschieden. Vielmehr hat das Gericht zu entscheiden, ob Abhörmaßnahmen gerechtfertig sind oder nicht, wenn von einer Partei Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland und Teile ihrer Bürgerschaft ausgeht.Es geht grundsätzlich darum, ob der VS die AfD einen Status zuweist, der verschärfte Beobachtung ermöglicht.