AfD - wo mag die Reise hingehen...

ist die AfD eine Alternative für Deutschland?

  • ja, unsere einzige Chance!

    Votes: 5 11,9%
  • ja, als Protestwahl.

    Votes: 7 16,7%
  • ja....was soll ich sonst wählen?

    Votes: 3 7,1%
  • ja...nein...weiss nicht...

    Votes: 1 2,4%
  • nein.

    Votes: 3 7,1%
  • nein, definitiv keine Alternative!

    Votes: 28 66,7%

  • Total voters
    42

Alubehütet

Well-Known Member
Ich hätte die Petry nicht angeführt, wenn sie die einzige Quelle wäre. Bin aber nicht so gut unterrichtet wie Du. Ich denke einfach, da wird wohl noch was kommen, registriere das und warte entspannt bis dahin ab :)
 

Alubehütet

Well-Known Member
Medien. :)

Die AfD beantragte beim Verwaltungsgericht Köln, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben.

Sollte die Entscheidung zu Ungunsten der AfD ausfallen, will sie notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das hatte ihr Ko-Vorsitzender Tino Chrupalla bereits Ende Dezember in einem Interview mit der "Neuern Zürcher Zeitung" angekündigt.


DW
 

Alubehütet

Well-Known Member
Ich war dem damals nicht so intensiv nachgegangen, mir war nicht klar, daß da noch was schwelt, und vielleicht sind auch andere hier nicht so informiert wie Du.
 

Mendelssohn

Well-Known Member
Dein Wort in Gottes Ohr. Mir ist nicht wohl bei der Tatsache das ein Gericht die Beobachtung einfach so verbieten kann. Der Schaden, den die Republik nimmt, ist doch wohl nicht abzustreiten und eine eventuelle Chancenungleichheit hat sich die AfD selbst zuzuschreiben.
Richtig. Es ist nicht Sache des Gerichts, auf das Abstimmungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger Einfluss zu nehmen. Das Gericht hat zu entscheiden, ob die geheimdienstliche Beobachtung einer mehrheitlich als rechtsextrem eingestuften Partei mit den Gesetzen vereinbar ist oder nicht.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Naja, hier geht es um zwei Sachen.

Es geht grundsätzlich darum, ob der VS die AfD einen Status zuweist, der verschärfte Beobachtung ermöglicht. Mit erheblichen Grundrechteeingriffen. Sie haben das Recht, Gaulands Handy abzuschnorcheln. Im Grundsatz. Dagegen muß sich jeder Bürger, auch ein Gauland, wehren dürfen.


Nebenher gilt aber auch, daß eine öffentliche Kommunikation eines solchen Vorgangs „geschäftsschädigend“ sein kann. Im Vereinsrecht ganz unmittelbar. Eingetragenen Vereinen wird von Finanzämtern derzeit die Gemeinnützigkeit entzogen, wenn sie vom VS beobachtet werden; prominent der VVN. Halte ich für ein absolutes Unding auf staatlicher Ebene. Hier ist das Problem ein praktisches: Wenn der VS so etwas beschließt, dann kann er das nicht verheimlichen. Das wissen zu viele, auch in den Innenministerien.

Aber das gilt auch auf nichtstaatlicher Ebene. Parteispender könnten abspringen, Wähler. Ich bin prinzipiell auf der Seite „sollen sich nicht so anstellen, die Memmen“, aber daß da ein gerichtlich zu klärendes Problem ist, sehe ich schon.
 
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